Der Vorwurf gegen Kamel T. (24) und Azad R. (17)
wiegt schwer. Der Generalbundesanwalt hält die beiden Männer für
hinreichend verdächtig, dass sie sich als Mitglieder an der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Harakat Ahrar al-Sham
al-Islamiya" (Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens, kurz:
"Ahrar al Sham") beteiligt haben.
"Die ausländische terroristische Vereinigung 'Ahrar al Sham' ist eine der einflussreichsten salafistisch-dschihadistischen Gruppierungen der syrischen Aufstandsbewegung. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Regime des syrischen Machthabers Assad zu stürzen und einen allein auf der Scharia gegründeten Gottesstaat zu errichten."
Bundesanwaltschaft über die Vereinigung
Die genaue Anzahl der kampfbereiten Mitglieder der "Ahrar al Sham" ist
nicht bekannt, sie soll sich aber laut Bundesanwaltschaft in einer
Größenordnung von 10.000 bis 20.000 bewegen. Nach dem gegenwärtigen
Stand der Ermittlungen schlossen sich die Beschuldigten Kamel T. und
Azad R. in Syrien der Vereinigung an. Sie kämpften 2013 und 2014 im
syrischen Bürgerkrieg. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Bamberg
die Ermittlungen gegen die Beschuldigten wegen des Verdachts der
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB)
geführt.
In diesem Verfahren befanden sich die Beschuldigten
seit ihrer Festnahme am 18. und 20. April 2016 in Untersuchungshaft. Am
4. Mai 2016 hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts
der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung
aufgenommen und das Verfahren der Staatsanwaltschaft Bamberg übernommen.
Die Beschuldigten wurden am 10. Juni dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die
Haftbefehle eröffnet und den weiteren Vollzug von Untersuchungshaft
angeordnet hat. Die beiden Männer sollen gemeinsam nach Deutschland
ausgereist sein, nachdem der 17-Jährige erheblich verletzt worden war.
Sie lebten anschließend in der Bamberger Asylbewerberunterkunft.
Wie das Bundesinnenministerium dem Bayerischen
Rundfunk auf Anfrage mitteilt, haben die Sicherheitsbehörden bislang
rund 390 Hinweise zum Aufenthalt von Kämpfern bzw. Angehörigen
islamistischer terroristischer Organisationen erhalten. In 51 Fällen
laufen aktuell Ermittlungsverfahren. Bei 138 Hinweisen konnte der
Verdacht nicht erhärtet werden. "Die Sicherheitsbehörden von Bund und
Länder stehen sowohl untereinander als auch mit europäischen und
internationalen Partnern in engem Austausch", so das Innenministerium.
Erst im April hat Verfassungsschutzpräsident
Hans-Georg Maaßen eingeräumt, dass die Sicherheitsbehörden im Kampf
gegen den Terror Irrtümern unterliegen. So habe man es zunächst für
unwahrscheinlich gehalten, dass der sogenannte Islamische Staat (IS) den
Flüchtlingsstrom nutzen werde, um Anhänger nach Deutschland zu bringen.
Ein großes Problem sei, dass etwa 70 Prozent der
Flüchtlinge ohne gültige Pässe nach Deutschland kommen. Sie würden nur
aufgrund ihrer eigenen Angaben registriert. Anfang Juni wurden mehrere Syrer
in Deutschland gefasst. Die mutmaßlichen IS-Anhänger waren offenbar
über die Balkanroute nach Deutschland gereist und wollten in der
Düsseldorfer Innenstadt wohl ein Blutbad anrichten.
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