Tuesday, June 14, 2016

Syrer in Bamberg verhaftet: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Islamisten

Der Vorwurf gegen Kamel T. (24) und Azad R. (17) wiegt schwer. Der Generalbundesanwalt hält die beiden Männer für hinreichend verdächtig, dass sie sich als Mitglieder an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Harakat Ahrar al-Sham al-Islamiya" (Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens, kurz: "Ahrar al Sham") beteiligt haben.
"Die ausländische terroristische Vereinigung 'Ahrar al Sham' ist eine der einflussreichsten salafistisch-dschihadistischen Gruppierungen der syrischen Aufstandsbewegung. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Regime des syrischen Machthabers Assad zu stürzen und einen allein auf der Scharia gegründeten Gottesstaat zu errichten."
Bundesanwaltschaft über die Vereinigung

 Die genaue Anzahl der kampfbereiten Mitglieder der "Ahrar al Sham" ist nicht bekannt, sie soll sich aber laut Bundesanwaltschaft in einer Größenordnung von 10.000 bis 20.000 bewegen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen schlossen sich die Beschuldigten Kamel T. und Azad R. in Syrien der Vereinigung an. Sie kämpften 2013 und 2014 im syrischen Bürgerkrieg. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Bamberg die Ermittlungen gegen die Beschuldigten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) geführt.
In diesem Verfahren befanden sich die Beschuldigten seit ihrer Festnahme am 18. und 20. April 2016 in Untersuchungshaft. Am 4. Mai 2016 hat die Bundesanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung aufgenommen und das Verfahren der Staatsanwaltschaft Bamberg übernommen.
Die Beschuldigten wurden am 10. Juni dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und den weiteren Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet hat. Die beiden Männer sollen gemeinsam nach Deutschland ausgereist sein, nachdem der 17-Jährige erheblich verletzt worden war. Sie lebten anschließend in der Bamberger Asylbewerberunterkunft.
Wie das Bundesinnenministerium dem Bayerischen Rundfunk auf Anfrage mitteilt, haben die Sicherheitsbehörden bislang rund 390 Hinweise zum Aufenthalt von Kämpfern bzw. Angehörigen islamistischer terroristischer Organisationen erhalten. In 51 Fällen laufen aktuell Ermittlungsverfahren. Bei 138 Hinweisen konnte der Verdacht nicht erhärtet werden. "Die Sicherheitsbehörden von Bund und Länder stehen sowohl untereinander als auch mit europäischen und internationalen Partnern in engem Austausch", so das Innenministerium.
Erst im April hat Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen eingeräumt, dass die Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Terror Irrtümern unterliegen. So habe man es zunächst für unwahrscheinlich gehalten, dass der sogenannte Islamische Staat (IS) den Flüchtlingsstrom nutzen werde, um Anhänger nach Deutschland zu bringen.
Ein großes Problem sei, dass etwa 70 Prozent der Flüchtlinge ohne gültige Pässe nach Deutschland kommen. Sie würden nur aufgrund ihrer eigenen Angaben registriert. Anfang Juni wurden mehrere Syrer in Deutschland gefasst. Die mutmaßlichen IS-Anhänger waren offenbar über die Balkanroute nach Deutschland gereist und wollten in der Düsseldorfer Innenstadt wohl ein Blutbad anrichten.

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