Wednesday, July 19, 2017

Skandal: Staatsschutz muss Asylrechtsberater überprüfen

In letzter Zeit deckten Medien diverse Fälle auf, wonach Asylrechtsbetreuer positive Bescheide „verkauften“ oder Geld von ihren Klienten erpressten. Vielfach werden für diese Beratungstätigkeit auch Migranten eingesetzt, deren Hintergrund kaum bekannt ist.
Nach Aufdeckung der Missbrauchsfälle muss der Staatsschutz diese Asylrechtsberater jetzt überprüfen. Bestätigt wurde das vom Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck.
Die kostenlose Rechtsberatung von Asylwerbern ist in Österreich gesetzlich verankert. Zwei Vereine wurden vom Staat, sprich Innenministerium, mit dieser Aufgabe beauftragt: Der Verein für Menschenrechte Österreich (VMÖ),  und die ARGE Rechtsberatung, die sich aus Diakonie und Volkshilfe zusammensetzt. Insbesondere der VMÖ setzt vielfach Migranten als Asylrechtsberater ein.
Die Überprüfung von Mitarbeitern der beiden Vereine durch den Staatsschutz wurde bereits 2012 per Vertrag vereinbart. Man sollte annehmen, dass dies vor der Einstellung von Mitarbeitern in diesem sensiblen Bereich routinemäßig geschieht. Dieses Versäumnis des Staatsschutzes ist umso pikanter, weil das Innenministerium Vertragspartner der Vereine ist.
Schon im April und Mai hat „Die Presse“ über die Missbrauchsfälle berichtet, zu denen noch ermittelt wird. Mittlerweile gibt es auch Bedenken, was den Hintergrund der in den Vereinen beschäftigten Migranten betrifft. Ihr Beratungseinsatz mag wegen deren Sprach- und Kulturkenntnisse ja sinnvoll sein. Ob deren Personaldaten jemals ernsthaft überprüft wurden, ist eine andere Frage.
In jedem Fall muss das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) jetzt bei den beiden Vereinen u.a. überprüfen, ob jemand bereits durch Vorstrafen aktenkundig wurde oder ob es Kontakte zu radikalen Gruppen gibt.
Bei Österreichern ist das ja nicht schwer: sie müssen für einen Job lückenlos (Aus)bildungs- und Arbeitsnachweise erbringen – immer öfter auch ein Leumundszeugnis.
Über die Sozialversicherungsnummer sind alle Daten elektronisch verfügbar – vom Wohnsitz über den ersten Ferialjob bis zur Pensionierung. Eine Vorstrafe findet sich im Polizeiregister.
 https://www.wochenblick.at/skandal-staatsschutz-muss-asylrechtsberater-ueberpruefen/

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