In letzter Zeit deckten Medien diverse Fälle auf, wonach
Asylrechtsbetreuer positive Bescheide „verkauften“ oder Geld von ihren
Klienten erpressten. Vielfach werden für diese Beratungstätigkeit auch
Migranten eingesetzt, deren Hintergrund kaum bekannt ist.
Nach Aufdeckung der Missbrauchsfälle muss der Staatsschutz diese Asylrechtsberater jetzt überprüfen. Bestätigt wurde das vom Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck.
Die kostenlose Rechtsberatung von Asylwerbern ist in Österreich
gesetzlich verankert. Zwei Vereine wurden vom Staat, sprich
Innenministerium, mit dieser Aufgabe beauftragt: Der Verein für Menschenrechte Österreich (VMÖ), und die ARGE Rechtsberatung, die sich aus Diakonie und Volkshilfe zusammensetzt. Insbesondere der VMÖ setzt vielfach Migranten als Asylrechtsberater ein.
Die Überprüfung von Mitarbeitern der beiden Vereine durch den
Staatsschutz wurde bereits 2012 per Vertrag vereinbart. Man sollte
annehmen, dass dies vor der Einstellung von Mitarbeitern in diesem
sensiblen Bereich routinemäßig geschieht. Dieses Versäumnis des
Staatsschutzes ist umso pikanter, weil das Innenministerium
Vertragspartner der Vereine ist.
Schon im April und Mai hat „Die Presse“ über die Missbrauchsfälle
berichtet, zu denen noch ermittelt wird. Mittlerweile gibt es auch
Bedenken, was den Hintergrund der in den Vereinen beschäftigten
Migranten betrifft. Ihr Beratungseinsatz mag wegen deren Sprach- und
Kulturkenntnisse ja sinnvoll sein. Ob deren Personaldaten jemals
ernsthaft überprüft wurden, ist eine andere Frage.
In jedem Fall muss das Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT) jetzt bei den beiden Vereinen u.a.
überprüfen, ob jemand bereits durch Vorstrafen aktenkundig wurde oder ob
es Kontakte zu radikalen Gruppen gibt.
Bei Österreichern ist das ja nicht schwer: sie müssen für einen Job
lückenlos (Aus)bildungs- und Arbeitsnachweise erbringen – immer öfter
auch ein Leumundszeugnis.
Über die Sozialversicherungsnummer sind alle Daten elektronisch
verfügbar – vom Wohnsitz über den ersten Ferialjob bis zur
Pensionierung. Eine Vorstrafe findet sich im Polizeiregister.
https://www.wochenblick.at/skandal-staatsschutz-muss-asylrechtsberater-ueberpruefen/
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