- Behauptet ein Flüchtling, Verwandte in einem Mitgliedsstaat zu haben, die anerkannten Schutz oder einen legitimen Aufenthaltsstatus haben, wird dieser betreffende Mitgliedsstaat automatisch zuständig für den neuen Asylantrag. Auf Deutsch gesagt: Das wird in der weit überwiegenden Zahl aller Fälle Deutschland sein.
- Beweise braucht es dafür nicht: Geben die Angaben des Antragstellers keinen offensichtlichen Grund für Zweifel, reicht das.
- Damit nicht genug: „Antragstellern wird auch gestattet, sich als Gruppen von höchstens 30 Personen erfassen zu lassen“, wie es in der Begründung heißt, und sie können sich auch zusammen in einen Mitgliedsstaat überstellen lassen. Dafür reicht es, sich während der Reise nähergekommen zu sein.
http://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/eu-will-die-nationalen-regierungen-bei-asyl-und-einwanderung-entmuendigen/
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