Nach der Ermordung seiner Ehefrau in Innsbruck in der Nacht auf den Stefanitag hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Haftstrafe für den angeklagten 38-jährigen Syrer am Donnerstag auf lebenslänglich erhöht. In erster Instanz war der Mann wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft hatten jedoch Berufung angemeldet.Der Mann soll seine 23-jährige Ehefrau aus Eifersucht geschlagen, getreten und gewürgt und ihr dabei schwerste Verletzungen zugefügt haben, die letztendlich zum Tod der Frau führten. Die Vorsitzende des Richtersenats sprach von einer “besonders brutalen und grausamen Tat”. “Die Tat war derart massiv und grausam, dass es der Höchststrafe bedarf”, begründete die Richterin das Urteil, das somit rechtskräftig ist.Der Angeklagte sei zwar unbescholten und hatte aufgrund einer Alkoholisierung von etwa einem Promille eine verminderte Diskretionsfähigkeit, das Geständnis, das in erster Instanz noch als mildernd gewertet wurde, habe es aber nicht gegeben. “Es war kein reumütiges Geständnis und es hat auch nicht zur Wahrheitsfindung beigetragen”, meinte die Richterin. Zudem habe der Angeklagte behauptet, seine Frau lediglich gestoßen zu haben. Außerdem seien die beiden kleinen gemeinsamen Kinder zum Tatzeitpunkt im selben Raum gewesen. Sie hätten zwar geschlafen, die Tat war für sie aber trotzdem wahrnehmbar, führte die Richterin als weiteren erschwerenden Punkt ins Treffen.
Zu dem tödlichen Streit war es in der Nacht auf den 26. Dezember des Vorjahres gekommen. Die 23-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Längerem Kontakt zu einem anderen Mann, für den sie auch Gefühle hegte. Die Ehepartner waren auf Wunsch der Frau in Innsbruck auch in getrennten Flüchtlingsunterkünften untergebracht worden.
Der Angeklagte hatte im erstinstanzlichen Prozess zwar gestanden, seine Frau aus Eifersucht zu Boden gestoßen zu haben, an alles Weitere konnte er sich jedoch nicht mehr erinnern. Als die Frau am Boden lag, soll der Syrer noch auf sie eingeschlagen und eingetreten haben. Zudem soll er sie auch gewürgt und ihren Kopf mehrmals wuchtig gegen den Boden geschlagen haben. Auch als die Frau bereits nicht mehr ansprechbar war, soll ihr Mann noch weiter auf sie eingetreten haben.
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