Tuesday, January 21, 2020

Burkiniträgerin fühlt sich von einer nackten Frau in der Umleidekabine eines Hallenbades belästigt.

In einem Simmeringer Hallenbad ist es in der Garderobe zu einem kuriosen Streit gekommen. Eine 57-jährige Wienerin hat sich wie üblich nach dem Schwimmen in der Garderobe umgezogen. Dass sie dabei ganz nackt war, hat bis zu diesem Tag niemanden mehr gestört. Das Hallenbad hat einen getrennten Frauen- und Männerbereich. Doch an diesem Tag war zu selben Zeit eine Mutter mit ihrem kleinen Sohn in der Umkleide, die sich dadurch belästigt fühlte, berichtet "Die Presse"."Der Sohn schaute mich von oben bis unten an, sagte etwas zu seiner Mutter, die daraufhin etwas zu ihm sagte. Dann forderte sie mich auf, ich solle die Umziehkabine benutzen, da meine Nacktheit unangenehm und für ihren Sohn schlecht sei", erzählt die 57-Jährige in einem Brief an die "Wiener Bäder".Sie antwortete der Mutter, dass es aus ihrer Sicht keinen Grund gebe, sich zu verhüllen und wenn es ihr unangenehm wäre, könne sie ja gern die Familiengarderobe benutzen. Daraufhin entbrannte der Streit. Die Mutter, die sich selbst gerade umzog, trug einen Burkini, worüber sich die Wienerin nun belästigt fühlte. "Ich entgegnete ihr daraufhin, dass ich Atheistin bin und sie deshalb bitte, den Burkini auszuziehen, da mir dieses Kleidungsstück unangenehm sei, weil ich von Religion nicht belästigt werden möchte und ihr Outfit der in Österreich üblichen Badekultur nicht entspricht."Es wurde sehr laut in der Garderobe und die beiden Frauen gingen schließlich wütend auseinander. Der Fall landete bei den Wiener Bädern. Laut Martin Kotinsky, Sprecher der Wiener Bäder, ist keine der beiden Frauen im Unrecht. Es ist erlaubt in der Garderobe nackt zu sein. "Wenn viel los ist, dann sind ja auch gar nicht genug Umkleidekabinen da. Das geht gar nicht anders", erklärt Kotinsky gegenüber der "Presse". "Beim Umziehen muss man sich halt komplett ausziehen, das ist halt so. Nur in der Schwimmhalle dürfe man nicht nackt sein." Kinder dürfen übrigens bis zum siebenten Lebensjahr jeweils mit ihrer Mutter oder ihrem Vater in die Garderoben mitgehen. Und auch ein Burkini darf im Schwimmbad getragen werden, vorausgesetzt er ist aus dem richtigen Material gemacht. Er darf nicht aus Baumwolle sein, sondern muss aus Badebekleidungsstoff bestehen. Die 47-jährige Wienerin hat den Fall auch bei Zara, dem Verein, der sich für Zivilcourage und Anti-Rassismus einsetzt, gemeldet, weil sie sich als "moderne und emanzipierte Frau" diskriminiert fühlte. "Ich will nicht im rechten Eck landen, aber ich will meine Freiheit als Frau so behalten, wie die Generation es vor mir erkämpft hat."
heute.at

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