Thursday, January 23, 2020

Mildes Urteil für syrischen Frauenmörder: Schwierige Vergangenheit

Laut Berichten deutscher Medien führte die „schwierige Vergangenheit“ eines syrischen Ehrenmörders zu einer milden Haftstrafe von 11 Jahren. Er selbst argumentierte mit Hafterfahrungen in Syrien und „Streit mit seiner Ehefrau“. Rechnet man auf Basis der offiziellen Angaben zurück, ergibt sich, dass er die Ermordete im Alter von etwa 15 Jahren geschwängert haben muss.

Der Messermord von Pforzheim war nur Totschlag, urteilten die Richter am 20. Jänner am Landgericht Karlsruhe. Die älteste Tochter der ermordeten 27-jährigen ist jetzt 11 Jahre alt. Während der Tat mussten alle vier Kinder des Ehepaares zusehen, wie der Mann wieder und wieder mit dem Messer auf seine Frau einstach. Der heute 38-jährige Täter, sein Opfer und Kinder waren im Zuge der Masseneinwanderung über die Balkanroute nach Deutschland gekommen. Über das Alter der ermordeten Frau herrscht in der deutschen Presse Uneinigkeit, es sind auch Berichte mit einem Alter von 24 Jahren im Umlauf, beispielsweise beim vorgeblich seriösen SWR. Das würde den Zeitpunkt der ersten Schwangerschaft der getöteten Frau auf ein Alter von 12-13 Jahren reduzieren.

In sozialen Medien kommentieren Menschen fassungslos, wo die Milderungsgründe und die Einordnung als Totschlag zu verorten wären. Solche Anmerkungen sind natürlich auch mit Vorsicht zu genießen, da niemand den Gerichtsakt kennt oder bei der Verhandlung anwesend war. Persönliche Einschätzungen sind nur auf Basis der Veröffentlichungen deutscher Medien möglich.

Die Elfjährige leidet laut Medienberichten seit der Tat am 25. Mai 2019 an psychischen Störungen. Sechzehn Messerstiche auf ihre Mutter erwiesen sich als tödlich, die Frau verstarb kurz nach der Tat im Krankenhaus. Die Verteidigerin behielt sich vor, in Revision zu gehen, da sie das Strafmaß als zu hoch einschätzt. Das Opfer habe den Mann provoziert, weil sie ihn angeblich beleidigte und bespuckte. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.

Der Fall erinnert an eine andere Tötung, ebenso in Pforzheim. Ein wegen Gewaltdelikten Vorbestrafter 32-Jähriger hatte im Jahr 2014 eine Zufallsbekanntschaft mit 28 Messerstichen getötet, weil sie seine sexuellen Annäherungsversuche ablehnte. Danach verging er sich an der Sterbenden. Der Mann wurde zu 9 Jahren Haft verurteilt, da man ihm „keine besondere Heimtücke“ nachweisen konnte, welche für eine Verurteilung wegen Mordes notwendig wäre. Sollte eine psychiatrische Behandlung erfolgreich sein, könne er schon nach 6 Jahren entlassen werden. Dem Täter wurde wegen Alkohol- und Drogenkonsums eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit attestiert.

https://www.wochenblick.at/mildes-urteil-fuer-syrischen-frauenmoerder-schwierige-vergangenheit/

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