Thursday, February 17, 2011

Was geht Mohammeds Sexualleben das Wiener Straflandesgericht an?

Hunderte Jahre schon hatte die islamische Welt sehnsüchtig auf diesen Augenblick gewartet, Millionen frommer Muslime mussten in schrecklicher Ungewissheit verharren, auch die klügsten Gelehrten konnten sich nie auf eine allseits anerkannte Lösung einigen – doch am Montag dieser Woche war es so weit.
In einem Urteil erster Instanz klärte das Straflandesgericht Wien endlich die heiß umstrittene Frage, ob der Prophet Mohammed seiner Frau Aisha im eher zarten Alter von neun Jahren beigewohnt hat, wie es viele Quellen behaupten. Und so hat eine unter Koranexperten bisher eher weniger bekannte Wiener Richterin, sozusagen als höchste Glaubensinstanz der islamischen Welt von Marokko bis Malaysia, entschieden: jedenfalls kein Fall von Pädophilie im Hause Mohammed. Und verknackte deshalb die Angeklagte für ihre öffentliche Behauptung, der Prophet habe „gern mit Kindern ein bisschen was gehabt“, zu 120 Tagsätzen. Denn der gegen Mohammed gerichtete Vorwurf des Kindesmissbrauchs sei „sachlich völlig ungerechtfertigt“. Also „Herabwürdigung einer religiösen“ Lehre und fertig.
Ganz abgesehen von der schrägen Anmaßung, eine rund 1500Jahre zurückliegende arabische Bettgeschichte vor dem Wiener Landesgericht klären zu wollen: Ein derartiges Urteil (und das Gesetz, auf dem es basiert) passt besser nach Pakistan, Saudi-Arabien oder in den Iran als in einen vermeintlich liberalen und säkularen Rechtsstaat. Dafür verurteilt zu werden, dass man sinngemäß zitiert, was in einem erheblichen Teil der islamischen Welt als Glaubensinhalt gilt, mutet mehr wie die Erkenntnis eines Scharia-Gerichtshofes an und nicht wie ein Urteil „Im Namen der Republik“.
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