Nürnberg/Fürth - Als «gottgefälliges Investment» hatte eine sogenannte Islam-Holding einem Mann aus Fürth eine Geldanlage schmackhaft gemacht. Die Rückzahlung des Geldes blieb die Holding trotz wiederholter Aufforderung schuldig.
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg verurteilte die Firma nun zu einem Schadenersatz von 13 000 Euro. Es bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Nach Ansicht des OLGs zielte das Geschäftsmodell der Holding auf eine «sittenwidrige, vorsätzliche Schädigung der Anleger». Auch verstoße das Unternehmen gegen das Auslandsinvestmentgesetz, heißt es in dem am Montag veröffentlichten Urteil.
Quelle: dpa
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