Der M.C. des Judenhasses ist zurück: Walter Herrmann hat seine Anti-Israel-Wand wieder vor dem Kölner Dom aufgebaut – diesmal sogar mit staatsanwaltschaftlicher Erlaubnis.
Am 21. Januar 2010 hatte ich Strafanzeige gestellt gegen Walter Herrmann wegen Volksverhetzung, da er an seiner Anti-Israel-Wand nicht nur einseitig und verleumderisch Israel „kritisiert“, sondern zur Verdeutlichung seiner Überzeugung eine antisemitische Karikatur ausgestellte hatte, auf der ein Jude zu sehen war, der ein Kind isst und sein Blut trinkt. Diese Strafanzeige wurde von den Kölner Fraktionen der Grünen, der CDU und der FPD, sowie von Teilen der Linken unterstützt. Nur die SPD hat geschwiegen. Die Menschenrechtsorganisation Simon-Wiesenthal-Center gab ihre Unterstützung bekannt und sogar der Botschafter Israels meldete sich kritisch und vor allem öffentlich zu Wort und nannte die Klagemauer „Den Hass im Herzen der Stadt“. Zu guter Letzt distanzierte sich sogar der Aachener Friendenspreis klar von seinem Preiträger und machte somit deutlich, dass Walter Herrmann sich mit seinem offensichtlichen Antisemitismus weit ins Abseits manövriert hatte.
Bei soviel eindeutiger Unterstützung war ich mir sicher, dass die Kölner Staatsanwaltschaft meiner Anzeige folgen und Walter Herrmann einen Prozess wegen Volksverhetzung machen würde, schließlich wurde der § 130 StGB genau für einen solchen Fall in Kraft gesetzt. Vor 50 Jahren wurde der § 130 StGB als unmittelbare Reaktion auf eine Serie von antisemitischen Straftaten novelliert. Im Oktober 1994 kam die Holocaustleugnung als expliziter Straftatbestand hinzu; zuvor war sie rechtlich nur als Beleidigung zu greifen. Vor fünf Jahren fanden schließlich auch die Billigung, Leugnung und Verharmlosung des Nationalsozialismus ihren Eingang in die Bestimmung. Somit ist der § 130 StGB in seiner jetzigen Form exakt wegen Deutschlands Anfälligkeit für Antisemitismus ins Leben gerufen worden.
Mehr...Am 21. Januar 2010 hatte ich Strafanzeige gestellt gegen Walter Herrmann wegen Volksverhetzung, da er an seiner Anti-Israel-Wand nicht nur einseitig und verleumderisch Israel „kritisiert“, sondern zur Verdeutlichung seiner Überzeugung eine antisemitische Karikatur ausgestellte hatte, auf der ein Jude zu sehen war, der ein Kind isst und sein Blut trinkt. Diese Strafanzeige wurde von den Kölner Fraktionen der Grünen, der CDU und der FPD, sowie von Teilen der Linken unterstützt. Nur die SPD hat geschwiegen. Die Menschenrechtsorganisation Simon-Wiesenthal-Center gab ihre Unterstützung bekannt und sogar der Botschafter Israels meldete sich kritisch und vor allem öffentlich zu Wort und nannte die Klagemauer „Den Hass im Herzen der Stadt“. Zu guter Letzt distanzierte sich sogar der Aachener Friendenspreis klar von seinem Preiträger und machte somit deutlich, dass Walter Herrmann sich mit seinem offensichtlichen Antisemitismus weit ins Abseits manövriert hatte.
Bei soviel eindeutiger Unterstützung war ich mir sicher, dass die Kölner Staatsanwaltschaft meiner Anzeige folgen und Walter Herrmann einen Prozess wegen Volksverhetzung machen würde, schließlich wurde der § 130 StGB genau für einen solchen Fall in Kraft gesetzt. Vor 50 Jahren wurde der § 130 StGB als unmittelbare Reaktion auf eine Serie von antisemitischen Straftaten novelliert. Im Oktober 1994 kam die Holocaustleugnung als expliziter Straftatbestand hinzu; zuvor war sie rechtlich nur als Beleidigung zu greifen. Vor fünf Jahren fanden schließlich auch die Billigung, Leugnung und Verharmlosung des Nationalsozialismus ihren Eingang in die Bestimmung. Somit ist der § 130 StGB in seiner jetzigen Form exakt wegen Deutschlands Anfälligkeit für Antisemitismus ins Leben gerufen worden.
tapferimnirgendwo
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