Eine Polizistin der Polizeiinspektion Montabaur freute sich über den
beruflichen Aufstieg und wurde von ihren Kollegen per Handschlag auf
ihrer Beförderungsfeier dazu beglückwünscht. Jedoch nicht von allen. Ein
muslimischer Kollege verweigerte ihr aus religiösen Gründen diesen, in
unserem Kulturkreis üblichen Handschlag, was die Anwesenden laut der Rhein-Zeitung
(RZ) perplex zurück gelassen habe, da sich der muslimische
Polizeibeamte sich bislang „einwandfrei und professionell“ verhalten
habe.
Der Realitätsschock scheint tief zu sitzen, da sich unverzüglich das
Landesinnenministerium eingeschalten habe. Dieses teilte laut der RZ
mit, dass der Beamte in einer muslimischen Gemeinde predigt, aber als
unauffällig gelte. Der Hinweis des Innenministeriums über die religiöse
Zugehörigkeit des Polizeibeamten verwundert, da das Ministerium darüber
Auskunft gibt, der Polizist sei als Moslem eingestellt worden, daher
handle es sich nicht um einen Konvertiten.
Nun wurde bereits treudoof die Frage aufgeworfen, ob es noch weitere
derartige Vorfälle gibt oder es sich um den berühmten „Einzelfall“
handelt. Denn, so die Zeitung weiter, die CDU habe „Hinweise“ darauf,
dass es bei dem Polizisten nicht um einen Einzelfall handeln könnte.
https://www.journalistenwatch.com/2017/07/21/muslimischer-polizist-verweigert-kollegin-handschlag-treudoofe-frage-ein-einzelfall/
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