Tuesday, March 13, 2018

VW darf mutmaßlichem Islamisten nicht kündigen

Das Landesarbeitsgericht Hannover hat die Kündigung eines mutmaßlichen Islamisten beim Autobauer Volkswagen für unwirksam erklärt. Der bloße Verdacht einer Zugehörigkeit zu einer radikal-militanten Bewegung reiche für eine Kündigung des Arbeitsvertrages nicht aus, urteilten am Montag die Richter in Hannover. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht ist möglich. VW hatte dem Montagearbeiter gekündigt, weil der Verdacht bestand, dass er sich dem militanten Dschihad anschließen wolle. Wie die „Bild“ berichtet, soll der 30-Jährige in der Vergangenheit mehrfach aufgefallen sein. So soll er unter anderem mit verurteilten Rückkehrern verkehrt und an der Einreise in syrisches Kriegsgebiet gestoppt worden.
https://www.welt.de/wirtschaft/article174488286/Landesarbeitsgericht-Hannover-VW-darf-mutmasslichem-Islamisten-nicht-kuendigen.html

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