Für Tauber ist ganz klar: Ab jetzt müssen in Deutschland andere Spielregeln gelten. Zwar bezieht er sich dabei auf den Mord, aber Zeile für Zeile wird deutlicher, dass es Tauber viel mehr um das Beinahe-Desaster der Union in Görlitz geht als auch darum, ein Brandzeichen zu setzen hin zur heißen Phase der Landtagswahlkämpfe für Brandenburg, Sachsen und Thüringen. Tauber also als politischer Brandstifter mit der Fackel in der Hand.
Laut Tauber stehen „Repräsentanten des deutschen Staates auf der Liste der neuen Nazis.“ Diese seien nicht mehr nur bereit, sie schritten nun zur Tat. Und nachdem die Kirchen, allen voran EKD-Chef Bedford-Strohm gerade den Dialog mit dem Oppositionsführer im deutsche Bundestag aufgekündigt und Abgeordnete, Anhänger und Wähler der „Gottlosigkeit“ bezichtigt hatte, folgt nun der weltliche Akt der Ausgrenzung an prominenter Medien-Stelle aus der hinteren Reihe der Christdemokratie von Peter Tauber, der es nicht mehr bei Zutrittsverboten wie auf dem Kirchentag belassen will, sondern der nun den Paragrafen 18 des Grundgesetzes endlich angewandt wissen will gegen Verfassungsfeinde.
Nun – und das ist das eigentlich perfide – geht es Tauber gar nicht um eine praktische Umsetzung seiner Forderung, mit dem „scharfen Schwert“ gegen Verfassungsfeinde vorzugehen. Es geht ihm schlicht darum, den politischen Gegner zum Verfassungsfeind zu erklären und selbst noch Parteigenossen wie die Mitreiter der WerteUnion in der CDU und namentlich Hans-Georg Maaßen in einem Atemzug zu nennen mit dem mutmaßlich rechtsterroristischen Mörder des Kassler Regierungspräsidenten und so eine Art Mitschuld zu verteilen am Mord:
„Nach der Ermordung des deutschen Außenministers Walther Rathenau durch Rechtsextreme erkannten er und andere, was leider heute Menschen wie der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsschutzes Hans-Georg Maaßen oder die namenlosen Wichtigtuer von der Werte-Union nicht einsehen wollen: Die politische Rechte kann man nicht integrieren oder einbinden.“
Nun ist Artikel 18 des Grundgesetzes eindeutig. Und der Artikel hat in seiner Eindeutigkeit eine besonders hohe Hürde gesetzt, wenn es da heißt, die Grundrechte auf Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit usw. können überhaupt nur vom Bundesverfassungsgericht beschnitten (verwirkt) werden. Ergo gibt es keine rechtlich legitimierten Standgerichte gegen Rechts oder Rechtsradikal. Schon gar nicht gegen Konservativ, wenn Maaßen und Co. sich plötzlich im Fadenkreuz dieses selbsternannten kleinen Chefinquisitors der Union wieder finden.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/auch-cdu-mitglieder-sollen-als-verfassungsfeinde-ihre-buergerlichen-rechte-verlieren/
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