Tuesday, January 14, 2020

Deutschland schiebt Ausreisepflichtige nicht ab und nennt es „Gnade“

Deutsche Medien feiern die Vorgangsweise als „Humanität“. Für rechtsstaatlich orientierte Geister scheint eher eine organisierte Rechtsbeugung vorzuliegen. Zumindest aber führt der Staat seine eigenen Organe ad absurdum. Nachdem die Asylbehörden oft nach Jahren eine endgültige Entscheidung zu einem Fall getroffen haben, kann nochmals die so genannte Härtefall-Kommission angerufen werden. Diese kann nach „menschlichen“ oder „moralischen“ Maßstäben ein Bleiberecht vorschlagen.

Deutlicher kann man seinen fleißigen Beamten, die bereits jeden Asylfall oft über Jahre penibel prüfen, wohl kaum das Misstrauen durch die Politik aussprechen. Bereits im Jahr 2005 wurde in allen deutschen Bundesländern eine Härtefallkommission eingeführt. Diese kann von ausreisepflichtigen Asylwerbern bemüht werden, dem nach allen Instanzen des Rechtsstaates die rechtsgültige Abschiebung droht.

Aktuell wird in Sachsen der Umstand gefeiert, dass ganzen 85 eigentlich ausreisepflichtigen Migranten nach Einschaltung der Härtefallkommission ein Bleiberecht zugebilligt wurde.

Die Personen, die über solche Härtefälle nach „moralischen“ und „menschlichen“ Gründen entscheiden, müssen in manchen Bundesländern nicht einmal Vorkenntnisse im Ausländer- oder Asylrecht besitzen. In Bremen sitzt gleich ein Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften im Komitee. In anderen Bundesländern wird die Kommission aus Politfunktionären zusammengesetzt. Fast überall sind „Vertreter der freien Wohlstandspflege“ im Gremium vertreten, ebenso Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche. Und natürlich dürfen auch Vertreter der Flüchtlingshilfe-NGOs nicht fehlen.

All diese Personen, die also teilweise aus Organisationen entstammen, welche durch die Masseneinwanderung riesige Profite erzielten, urteilen schlussendlich über Fälle, welche bereits Behörden und Gerichte beschäftigt haben. Kommen sie in nichtöffentlicher Sitzung zum Schluss, dass ein Härtefall vorliegt, wird dies der zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt, die angeblich weisungsfrei und unabhängig eine letztgültige Entscheidung trifft. Für viele Migranten bedeutet dies dann den Freibrief für den Verbleib im Sozialsystem.

Die Online-Enzyklopädie Wikipedia fasst zusammen, welche Gründe für eine positive Entscheidung möglich sind. So gilt als häufiger Grund das Vorhandensein von Kindern, die in Deutschland bereits einige Schuljahre absolviert hätten. In diesem Fall wäre bei ihnen und ihren Eltern von Härtefällen auszugehen, eine Heimkehr in die Herkunftsländer wäre oft unzumutbar.

Wie die Härtefallkommissionen durchschnittlich entscheiden, entzieht sich durch die nichtöffentliche Abhaltung sowie dem Verweis auf den Datenschutz dem Blick der Bürger. Es gibt aber Jahresberichte, in denen einzelne Fälle beschrieben werden. Als Ausschlussgrund gelten „Straftaten von erheblichem Gewicht“, wobei diese Definition als schwammig gilt und in jedem Bundesland anders gehandhabt wird.

Nachdem Deutschland immer wieder Christen in islamische Diktaturen abschiebt, stellt sich die Frage, ob die Härtefall-Kommissionen tatsächlich für jeden da sind und nach welchen Maßstäben sie urteilen.

https://www.wochenblick.at/deutschland-schiebt-ausreisepflichtige-nicht-ab-und-nennt-es-gnade/

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