Friday, February 04, 2011

Burka-Frau: Müssen wir jetzt alle zahlen?

Frankfurt – Die Burka-Frau hat aufgegeben, den Vertrag mit der Stadt im beiderseitigen Einvernehmen gelöst. Der Römer ist stolz darauf, dass er der Angestellten keine Abfindung zahlt. Dafür muss wohl bald der Steuerzahler blechen. Denn die 39-jährige Deutsche (mit marokkanischen Wurzeln) hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ob sofort oder erst nach einer höchstens 12-wöchigen Sperre muss die Arbeitsagentur entscheiden.
Eine Sperre gibt es normalerweise, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt oder eine Mitschuld an seiner Arbeitslosigkeit trägt. Und das ist nach dem Burka-Streit wahrscheinlich.
Danach würden ihr 67 Prozent ihres letzten Netto-Gehalts zustehen.
Bei ihrem Einkommen (rund 3000 Euro brutto) und 4 Kindern geschätzte 1700 Euro netto.
Falls sie dann weiter auf einer Burka besteht und dadurch keinen neuen Arbeitsplatz findet, fällt sie auf Hartz IV zurück. Aber auch da stellt sie sich mit allen Zuschlägen und 4 Kindern nach überschlägigen Berechnungen nicht schlechter als 1700 Euro im Monat.
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