Die Grosse Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hat einer Schweizerin Recht gegeben, die ihren Sohn aus Israel entführt hat:
Sie hatte die Entführung mit ihrer Befürchtung begründet, dass ihr Ex-Mann mit dem Kind in eine Gemeinschaft der ultra-orthodoxen jüdischen Bewegung «Lubawitsch» ziehen könnte und der Sohn so von der Aussenwelt abschottet würde. Der Beitritt des Mannes zu «Lubawitsch» war Grund für die Scheidung des Paares gewesen.
Nun hat die Grosse Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) in Strassburg festgestellt, dass die Rückkehr des Jungen nach Israel «nicht im Interesse des Kindes läge». Zudem würde dies das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Mutter verletzen, wie es die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert.
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Die Lubawicher Bewegung schottet sich gerade nicht ab, sondern ist für ihre „Out-reach“ Programme weltweit bekannt. Auch in der Schweiz gibt es mehr als ein Chabadhaus. Der Erziehung der Kinder wird grosser Wert beigelegt, und zwar keineswegs in den engen Grenzen von Thora-Talmud Gelehrsamkeit.
Aber für das Strassburger Gericht scheint festzustehen, dass eine Chabadgemeinde in Israel kein gesundes Umfeld für den Buben sein kann. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das die Europäische Menschenrechtskonvention der Mutter garantiert, scheint das Recht zu beinhalten, straffrei geltendes Recht brechen zu dürfen.
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