Thursday, July 08, 2010

Fall Brodsky: polnisches Gericht beschliesst Auslieferung

Das zuständige polnische Gericht hat dem Auslieferungsantrag der deutschen Staatsanwaltschaft entsprochen. Demnach wird der in Warschau festgenommene "Uri Brodsky" nach Wirksamwerden des Gerichtsentscheids den deutschen Behörden übergeben. Dies hängt davon ab, ob die Anwälte des Angeklagten in Berufung gehen, diese Entscheidung steht noch aus. Gegenüber dem öffentlich-rechtlichen israelischen Rundfunk Kol Israel hat die Anwältin des Angeklagten Anna-Mika Kopatsch heute erklärt, dass die Verteidigung gegewärtig keinerlei Kontakte zu den israelischen Behörden unterhält. Der Radiosender Gaalej Zahal berichtete heute morgen, dass die deutschen Behörden beabsichtigen, dem Festgenommenen lediglich [die Beihilfe zur] Dokumentenfälschung, aber keine Tätigkeit für den ausländischen Geheimdienst in Rechnung zu stellen.. Dieser Verlauf wird die Beeinträchtigung der zwischenstaatlichen Beziehungen vermeiden helfen. Kopatsch erklärte, dass ihr Mandant mit diesem Verlauf zufrieden sei; eine Auslieferung aufgrund des Verdachts auf Dokumentenfälschung verändere die rechtliche Situation massgeblich. Der ehemalige israelische Botschafter in Deutschland Schimon Stein erklärte, dass die skandalbehaftete Extradierung "Brodskys" keine Verschlechterung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland nach sich ziehen werde. Deutsche Behörden teilten mit, dass nur rechtliche Aspekte beachtet wuerden und keine Rücksichten auf diplomatische bzw politische Sensibilitäten genommen würden.
Dem bleibt hinzuzufügen, dass die deutsche Staatsanwaltschaft auch nur diesen Anklagepunkt ins Feld führen kann, weil ein deutscher Pass Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist und hier ein Eingriff in die Eigentumsrechte geprüft wird. Ansonsten ist wenig einleuchtend, wie die Rechte des deutschen Staates durch die angebliche mittelbare Beteiligung Brodskys an der Liquidierung des Hamas-Chefterroristen al Mabhuh in Dubai negativ berührt sein sollen.
heute-in-israel

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