Ein Münchner Islamist hat Deutschland trotz Ausreiseverbots verlassen.
Er sei bereits am 8. Mai 2015 "unter konspirativen Umständen" in die
Türkei gereist, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums auf
Anfrage. Ob es Erkenntnisse gibt, wo sich der Mann jetzt befindet und
ob er sich im Krisengebiet an Kampfhandlungen beteiligt, teilte das
Ministerium nicht mit.
Gegen den Mann wird aber weiter ermittelt.
Es bestehe der Verdacht, dass er in ein Terrorcamp reisen und sich am
bewaffneten Kampf in Syrien beteiligten wollte, sagte eine Sprecherin
der Staatsanwaltschaft München I.
7 Monate Haft
Der
inzwischen 23-jährige Türke war im Oktober 2014 vom Amtsgericht zu
einer siebenmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden, weil
er gegen ein Ausreiseverbot verstoßen hatte. Die Stadt München hatte ihn
wegen "seiner Umtriebe in der salafistischen Szene" damit belegt. Das
Landgericht sprach ihn allerdings frei - damals war der Versuch der
Ausreise noch nicht strafbar. Der neue Strafrechtsabsatz Paragraf 89 a, 2
a war erst im vergangenen Juni in Kraft getreten.
Der Mann war
im September 2014 gemeinsam mit einem damals 24-jährigen Kosovaren an
der deutsch-österreichischen Grenze bei Simbach am Inn in einem Fernbus
aufgegriffen worden. Nach Ansicht der Ermittler wollten die beiden
Männer nach Syrien, um sich dem Kampf der Terrormiliz Islamischer Staat
anzuschließen. In dem Prozess bestritt der Mann jedoch, dass er nach
Syrien wollte.
86 Menschen von Bayern nach Syrien
Laut
Innenministerium liegen derzeit Erkenntnisse zu 86 Islamisten aus
Bayern vor, die in Richtung Syrien oder Irak gereist sind, dies planen
oder dortige islamistisch-terroristische Organisationen in sonstiger
Weise unterstützen. Acht von ihnen seien in Syrien oder im Irak
gestorben, 27 hielten sich derzeit im Krisengebiet auf. 21 Personen sind
aus dem Krisengebiet zurückgekehrt.
Die Behörden haben
tagesaktuell laut Ministerium im Freistaat derzeit 39 Gefährder im
Visier. Gegen Gefährder gebe es je nach Einzelfall präventive oder auch
repressive Maßnahmen. Dazu zählen Ausreiseverbote ebenso wie
Ausweisungen oder strafrechtliche Ermittlungen.
oe24.at
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