Die Geschichte ist beinahe unglaublich: Mitte November 2017 erscheint ein Asylbewerber aus Nigeria bei der Polizeidienststelle in Altötting und erzählt dem diensthabenden Beamten, er würde demnächst seine knapp zwei Jahre alte Tochter beschneiden. Seine Frau sei jedoch dagegen und habe schon angedroht, die Polizei anzurufen. Sozusagen von Mann zu Mann bat der Nigerianer den Polizeibeamten darum, bei einem Anruf seiner Frau einfach nicht zu reagieren und auf keinen Fall zu ihm nach Hause zu fahren.
Doch genau das taten die Polizisten, allerdings nicht, ohne den Nigerianer vorher eindringlich darüber aufzuklären, dass eine Beschneidung in Deutschland eine schwere Straftat ist.
In der Wohnung des Asylbewerbers fanden die Beamten dann alle Utensilien, die man für die barbarische Prozedur benötigt: Rasierklingen sowie diverse Heilkräuter und Heilerde aus Afrika.
Die Beschneidung wird auch als „weibliche Genitalverstümmelung“ bezeichnet. Unter oft unhygienischen Zuständen werden mit einer Rasierklinge oder Glasscherbe die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder vollständig entfernt. Begründet wird diese Barbarei aus der Tradition. Sie ist meist mit starken Schmerzen verbunden, kann schwere körperliche und psychische Schäden hervorrufen und führt nicht selten zum Tod.In Altötting konnten die Polizisten und das eingeschaltete Jugendamt die angeblich geplante Beschneidung des kleinen Mädchens aus Nigeria verhindern. „Angeblich“ deshalb, weil die Drohung einer Beschneidung des eigenen Kindes zunehmend als „Masche“ dient, um nicht ins Heimatland abgeschoben zu werden.
https://www.wochenblatt.de/boulevard/altoetting/artikel/224763/nigerianer-droht-mit-beschneidung-seiner-tochter
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