Wednesday, July 08, 2009

Stellungnahme zum demagogischen Missbrauch einer verabscheuungswürdigen Einzeltat

Während einer Verhandlung vor dem Dresdener Landgericht hat ein 28-jähriger Zuwanderer aus Russland eine 31-jährige Ägypterin niedergestochen. Diese zweifellos verabscheuungswürdige Tat, die nach den spärlich vorliegenden Informationen das traurige Endglied eines sich buchstäblich hochschaukelnden Spielplatzstreits zwischen muslimischen Zuwanderern und einem nichtmuslimischen Migranten ist, wird nun auf ebenso dumme wie niederträchtige Weise zum Anlass für einen perfiden Generalverdacht gegen angeblich vorhandene „Islamophobie“ genommen. Dabei ist laut Staatsanwaltschaft noch gar nicht geklärt, ob der Täter überhaupt aus primär „islamfeindlichen“ Gründen gehandelt hat. Wenn er die später Ermordete als „Islamistin“ und Terroristin“ bezeichnet hat (wofür sie ihn dann vor Gericht wegen Beleidigung verklagte), so ist dass zweifellos eine inakzeptable Verunglimpfung, aber das gilt auch für die üblichen aggressiven Beschimpfungen seitens muslimischer Zuwanderer gegen Einheimische wie „Nazi“, „ungläubige Hure“, „Schweinefleischfresser“, „Opfer“ und „Jude“ (um hier die tätlichen Beleidigungen von Homosexuellen einmal auszusparen), für die nun auch nicht jedes Mal die Gerichte angerufen werden. Im emotionalisierten Spielplatzstreit geäußerte Beleidigungen sind auch von niedrigerer Qualität als jene Beleidigungen, die von islamischen Moscheepredigern gegen die deutsche Aufnahmegesellschaft anhand vorgefertigter Reden abgesondert werden.
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bpeinfo

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