Tuesday, July 21, 2009

Gericht stärkt Rechte von Ausländern bei Aufenthaltsrecht

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Rechte von Ausländern hinsichtlich ihrer Aufenthaltserlaubnis gestärkt. Das Gericht entschied in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass die Aufenthaltserlaubnis für eine Frau auch dann verlängert werden kann, wenn sie sich nach einer kurzen Ehe von ihrem Ehemann getrennt hat, weil dieser eine zweite Frau heiratete. Im vorliegenden Fall habe der Mann "physischen und psychischen Zwang" auf seine Frau ausgeübt, um ihr seine Vorstellungen einer muslimischen Ehe aufzuzwingen, hieß es zur Begründung. Die Frau musste ein Kopftuch tragen und durfte nicht ausgehen. Es sei nicht zumutbar für die Frau gewesen, neben einer zweiten Ehefrau weiter mit ihrem Mann zusammenzuleben. Bigamie sei ehewidrig und stelle die in Deutschland geltende Werteordnung auf unzumutbare Weise in Frage.Geklagt hatte eine im Jahr 2000 nach Deutschland eingereiste Frau muslimischen Glaubens aus Serbien. Sie hatte einen Türken geheiratet. Die Ehe war jedoch innerhalb weniger Monate wieder geschieden worden. Laut Aufenthaltsgesetz müssen Ausländer aber mindestens zwei Jahre lang verheiratet gewesen sein, um nach der Scheidung Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu haben. Außerdem kann es zu einer Verlängerung der Erlaubnis kommen, wenn die "Vermeidung einer besonderen Härte" nötig ist, etwa wenn dem Ehegatten "wegen der Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange" das Festhalten an der Ehe nicht mehr zuzumuten ist.
Der Antrag der Frau auf Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis war abgelehnt worden, weil das Landratsamt Enzkreis und das Regierungspräsidium Karlsruhe keine besondere Härte vorliegen sahen. Sie sei nicht so schwer seelisch oder körperlich misshandelt worden, dass ihre Wiedereingliederung in Serbien unzumutbar erschwert werde, hieß es damals. Das sahen die Karlsruher Richter nun anders. Das Urteil ist rechtskräftig.
(AZ 9 K 4270/07)
(ddp)

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