Die im sogenannten Kofferbomber-Prozess vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) verhängte lebenslange Haftstrafe für den 25-jährigen libanesischen Studenten Youssef el-Hajdib ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Revision des Angeklagten.
Das Düsseldorfer OLG hatte es als erwiesen angesehen, dass el-Hajdib und sein zur Tatzeit 20-jähriger Komplize Jihad Hamad am 31. Juli 2006 am Kölner Hauptbahnhof zwei in Koffern versteckte Sprengsätze in zwei Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert hatten. Die Bomben waren wegen eines Konstruktionsfehlers nicht explodiert. Sie wurden vom Bahnpersonal unversehrt aufgefunden und sichergestellt.
Mit ihrer Tat wollten die beiden Männer Vergeltung üben für die Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in einer dänischen Zeitung im September 2005 sowie in zwei deutschen Tageszeitungen Anfang Februar 2006. Die Täter flüchteten unmittelbar nach der Tat in ihr Heimatland, wo der Mittäter von el-Hajdib später wegen des Anschlags zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der Angeklagte eh-Hajdib kehrte wenige Tage nach der Tat nach Deutschland zurück. Er wurde am 19. August 2006 festgenommen.
(Az: 3 StR 327/09)
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