Tuesday, December 26, 2017

Asyl­bewerber: Aufmarsch der Armutsarmee

Vor allem die Annahmen in Sachen Arbeit und Integration sind inzwischen als reines Märchen zu widerlegen. Laut dem aktuellen Bericht des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden von Januar 2015 bis Oktober 2017 rund 1,5 Millionen Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) gestellt, etwa 190.000 davon zwischen Januar und Oktober 2017. Rund 506.000 Antragsteller erhielten inzwischen ein Bleiberecht als Kriegsflüchtlinge nach Paragraf 3 Absatz 1 des Asylgesetzes, während davon nur rund 8.000 Antragstellern der Status eines politisch Verfolgten nach Artikel 6a des Grundgesetzes zuerkannt worden ist.Rund 245.000 Antragsteller genießen einen subsidiären Flüchtlingsschutz gemäß Paragraf 4 des Asylgesetzes und weitere 62.000 Antragsteller unterliegen einem Abschiebeverbot aufgrund Paragraf 60 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes. Damit genießen bislang rund 813.000 der seit 2015 ins Land gekommenen Asylbewerber auf verschiedenen Rechtsgrundlagen ein vorerst befristetes Bleiberecht.
Bei rund 476.000 wurden die Asylanträge hingegen vom BAMF abgelehnt. Die Mehrheit der Abgelehnten hat das Land bislang aber nicht verlassen, sei es, weil sie sich auch ohne rechtliche Grundlage weiter in Deutschland aufhalten dürfen, sei es, weil inzwischen rund 220.000 Asylklagen vor den Verwaltungsgerichten eingegangen sind, die eine Abschiebung bis zu einer endgültigen Entscheidung aussetzen.Von den 1,5 Millionen Asylbewerbern sind laut dem Migrationsmonitor der Bundesagentur für Arbeit (BA) per Oktober 2017 rund 500.000 Personen als arbeitssuchend und rund 190.000 Personen als arbeitslos gemeldet. Während bei den Arbeitssuchenden das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und sie deswegen kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, sondern von Sozialhilfe leben, beziehen die Arbeitslosen die üblichen Hartz-IV-Leistungen. Die restlichen 810.000 beim BAMF gemeldeten Asylbewerber, die von der BA noch nicht erfasst sind, haben sich bislang (noch) nicht als arbeitssuchend gemeldet, sei es, weil sie das Land wieder verlassen haben oder aus unterschiedlichen Gründen nicht arbeiten können oder wollen, solange über ihren Asylantrag noch nicht endgültig entschieden ist.
Per 31. März 2017 sind bei der BA rund 140.000 Personen aus den Asylherkunftsländern als sozialversicherungspfichtig beschäftigt gemeldet, davon rund 65.000 als vollzeitbeschäftigt. Rund 60.000 der 140.000 Beschäftigten werden seitens der BA als Helfer, weitere 60.000 als Fachkraft und rund 20.000 als Spezialisten oder Experten geführt. Bezogen auf die 813.000 bleibeberechtigten beziehungsweise geduldeten Asylbewerber entspräche dies einer Integrationsquote von 17 Prozent. Da ein Teil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten allerdings schon lange vor dem Jahr 2015 nach Deutschland kam, bedarf diese Quote einer gewissen Korrektur. Realitätsnäher als Bezugsgröße ist daher die Anzahl aller Asylbewerber, die seit 2010 ein Bleiberecht in Deutschland erhalten haben. Diese Zahl liegt laut BAMF bei rund 912.000 Personen, woraus sich eine Integrationsquote von etwa 15 Prozent ergibt.
Von 100 seit zehn Jahren ins Land eingewanderten Asylbewerbern gehen somit 15 inzwischen einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nach. 85 da­gegen sind noch auf Arbeitssuche oder haben diese inzwischen aufgegeben.
Dieses Zahlenverhältnis sagt zwar nichts darüber aus, wie lange ein Asylbewerber im Durchschnitt benötigt, um in Arbeit zu kommen, verdeutlicht jedoch, wie schleppend sich die Inte­gration in Arbeit insgesamt vollzieht. Die BA selbst geht davon aus, dass in­nerhalb von fünf Jahren im günstigsten Fall nur jeder zweite Asylbewerber in Arbeit gebracht worden ist. Diese Er­fahrungswerte decken sich mit Zahlen aus anderen Ländern wie zum Beispiel Schweden.Die Fortführung der Massenzuwanderung ist vor diesem Hintergrund ein staatliches Förderprogramm für die Zunahme von Hartz­-IV­-Beziehern. 
https://www.tichyseinblick.de/meinungen/aufmarsch-der-armutsarmee/

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