Tuesday, January 02, 2018

Asylbewerber belästigt 15-Jährige im Bus - sie nimmt es auf Video auf

Als die 15-jährige Sabine (Name geändert) am 13. Juli 2017 von der Schule nach Hause kommt, bricht sie in der Küche zusammen. Sie weint und zittert und lässt sich kaum beruhigen. Mit tränenerstickter Stimme berichtet Sabine ihrer Oma, bei der sie im Landkreis Altötting lebt, dass sie von einem Ausländer im Schulbus sexuell belästigt worden sei. Die erste solche Belästigung fand bereits am 10. Juli statt. Der Afghane, der angeblich 22 alt sein soll, hatte sich im Schulbus in der Sitzreihe neben dem Teenager platziert. „Er hat über der Hose mit seinem Geschlechtsteil gespielt und dabei immer wieder in meine Richtung gesehen“, so Sabine. Drei Tage später, am 13. Juli, sitzt Sabine wieder in dem Schulbus, der gegen 17 Uhr in Altötting startet. Wieder platziert sich der Afghane so neben der 15-Jährigen, dass diese einen guten Blick auf ihn hat. Sie steht auf und sucht sich weiter vorne einen Platz, aber der 22-Jährige verfolgt sie. Dann fängt er wieder an, mit seinen Genitalien zu spielen. Sabine startet heimlich die Aufnahmefunktion ihres Smartphones und zeichnet alles auf, was danach passiert.Wir haben das Beweisvideo anonymisiert auf youtube gestellt (Link unten). Darauf ist nach unserer Ansicht eindeutig zu sehen, dass es sich hier um eine sexuelle Belästigung handelt. Der Asylbewerber knetet nicht nur an seinen Genitalien herum, er entblößt auch mehrfach sein erigiertes Glied und sucht immer wieder den Blickkontakt zu seinem Opfer. Nach ihrem Zusammenbruch daheim, kann die Oma die 15-Jährige so weit beruhigen, dass sie mit ihr zur Polizei fährt. Dort bringen die beiden die Sache zur Anzeige. „Der Polizist hat sich das Video angesehen und war entsetzt“, erinnert sich die Oma des Teenagers. Sabine soll die Polizei anrufen, sobald sie den Afghanen wieder sieht und das tut sie einen Tag später auch. Zwei Streifenbesatzungen holen den Asylbewerber daraufhin ab. Am 26. Oktober flattert den Betroffenen dann ein unerwartetes Schreiben der Staatsanwaltschaft ins Haus: die Einstellungsverfügung.Der Afghane hatte die Tat als „Kratzen an seinem Penis wegen eines Juckreizes“ abgetan. Diese Erklärung erscheine zunächst als bloße Schutzbehauptung, schreibt die Staatsanwaltschaft, insbesondere beim Betrachten des Videos. Allerdings habe der Beschuldigte ein ärztliches Attest vorgelegt, das ihm Kratzspuren nach einem Juckreiz in der Leistengegend bescheinigte. Mit diesem Attest gelang es dem Afghanen also, trotz des Videobeweises, ungeschoren davonzukommen. Sabine und ihre Oma verstanden die Welt nicht mehr, hatten große Zweifel an der Gerechtigkeit unserer Justiz.
https://www.wochenblatt.de/boulevard/altoetting/artikel/217462/asylbewerber-belaestigt-15-jaehrige-im-bus-sie-nimmt-es-auf-video-auf

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