Nach der heutigen Pressekonferenz zum Fall des von einem Afghanen erstochenen 15-jährigen Mädchens aus Kandel ist klar: Alle Versuche der Medien, den Fall herunterzuspielen, wichtige Details zu verschweigen, haben nicht gefruchtet. Alles ist noch viel schlimmer, als selbst die Alternativmedien angenommen hatten.
Das, was wir erfahren durften, könnte aus dem von einem pointierten Kritiker der Asylpolitik Merkels verfassten Lehrbuch zur Migration stammen:
Der wohl aus Afghanistan stammende Tatverdächtige war im Frühjahr 2016 über die offenen Grenzen illegal nach Deutschland eingereist – und zwar als „unbegleiteter Minderjähriger“. Inwiefern er von seinem realen Alter her wirklich minderjährig ist, wurde von einem Journalisten in der Pressekonferenz gefragt.
Man gehe davon aus, dass es sich tatsächlich um einen Jugendlichen handelt. Man habe keine Anhaltspunkte für einen gegenteilige Annahme, wurde ihm von der Oberstaatsanwältin geantwortet.
Sein Status sei illegal eingereister Asylbewerber, das heißt sein Asylverfahren laufe noch. Offensichtlich hielt sich der Tatverdächtige zunächst in Hessen, dann in Rheinlandpfalz auf, wo er in einer staatlich finanzierten und betreuten Jugendwohngruppe lebte.
Und er war der Polizei nicht unbekannt: Die Eltern des 15-jährigen Mädchens machten sich bereits seit Mitte Dezember, nachdem sich das Mädchen von dem Afghanen getrennt hatte, große Sorgen um ihre Tochter.
Sie hatten daraufhin den Tatverdächtigen wegen Bedrohung, außerdem Beleidigung und Nötigung angezeigt. Diese Anzeige wiegt umso schwerer, als bereits eine frühere Anzeige wegen Körperverletzung gegen ihn vorlag. Einer erfolgten Vorladung der Polizei war der Afghane nicht nachgekommen, die Polizei händigte ihm darauf am Tattag eine erneute Einladung aus.
Das heißt: es passierte – trotz der eindeutigen Hinweise, verhältnismäßig eindeutiger Ankündigung der Tat durch den Täter und der kaum zu bezweifelnden Bedrohungslage für das Mädchen – nichts, bis etwas passierte.
Obwohl die zuständige Staatsanwaltschaft bekannt gab, dass der Afghane das Mädchen bis zur Drogerie verfolgt hatte, es konkrete Drohungen des Täters gab, das Mädchen „abzupassen“ und er ein offensichtlich mord-geeignetes Messer mit sich führte, obwohl er bereits wegen Körperverletzung polizeibekannt war, geht man dort von einem zufälligen Zusammentreffen aus.
Genauere Angaben zu der Tat (Zahl der Messerstiche, Tatwaffe) wollte man zunächst nicht machen, nach mehrmaligen Nachfragen musste man dann aber doch einräumen, dass das Messer 20 Zentimeter lang und 3 Zentimeter breit war. Als er abgeführt wurde, habe er teilnahmslos gewirkt.
Diese Umstände sind durchaus wichtig, denn derzeit geht man nicht von einem Mord, sondern lediglich von Totschlag aus. Mordmerkmale lägen derzeit nicht vor, so die Oberstaatsanwältin Möhlig, sie seien aber auch nicht ganz auszuschließen.
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https://philosophia-perennis.com/2017/12/28/kandel-pk/
1 comment:
Von zwei Dingen muß man wohl ausgehen, bei den Behörden herrscht eine permanente Mischung aus Unwissen und Vertuschung, und die Typen haben alle ein Messer dabei. Eine für uns Einheimische zunehmend tötliche Situation.
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