Wednesday, June 20, 2018

Mit der Polizeilichen Kriminalstatistik wird gemauschelt [Trump hat Recht]

Donald Trump macht sich derzeit beim deutschen politischen Establishment einmal mehr unbeliebt. Dieses Mal, weil er anzweifelt, dass die Daten, die das Bundeskriminalamt auf Grundlage der Berichte der Landeskriminalämter in seiner Polizeilichen Kriminalstatistik zusammenfasst und veröffentlicht, ein korrektes Bild von der Kriminalitätswirklichkeit geben.
Nun zeigen Kriminalstatistiken natürlich nicht die Kriminalitätswirklichkeit. Sie bilden nur die Straftaten ab, die der Polizei bekannt werden bzw., man muss eine weitere Einschränkung vornehmen: Sie bilden nur die Straftaten ab, die die Polizei auch erfasst.
Der Trichter sieht wie folgt aus:
Aus der Menge aller Straftaten, die in einem Jahr begangen wurden, stellt die Polizeiliche Kriminalstatistik die Teilmenge der Straftaten dar, die die Polizei in diesem Jahr erfasst hat. Dies müssen wiederum nicht alle Straftaten sein, die der Polizei in einem Jahr bekannt geworden sind. Zuweilen gibt es Überhänge, werden Straftaten verspätet erfasst oder es gibt Weisungen, bestimmte Straftaten gesondert zu behandeln. Die Polizeibehörden unterstehen den Innenministerien der Ländern und sind an deren Weisungen gebunden.
Insofern muss man die Behauptung von Trump, dass deutsche Politiker und Ermittlungsbehörden geschönte/gefälschte Daten veröffentlichen, etwas umformulieren und fragen, ob sich Anhaltspunkte dafür finden lassen, dass die Polizeibehörden, vermutlich auf Anweisung aus ihren jeweiligen Innenministerien, Straftaten, die ihnen bekannt geworden sind, nicht erfassen.
Wir haben uns dieser Frage in einer ersten intensiven Analyse angenommen und sind der Ansicht, dass es Hinweise darauf gibt, dass politische Einwirkung dazu geführt hat, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik des Jahres 2017 ein anderes Bild der Kriminalität zeigt als es ohne politische Einwirkung der Fall wäre. Wir haben dazu die Zeitreihen des Bundeskriminalamts seit 1987 analysiert und aus Gründen der Darstellung eine kleine Auswahl getroffen.
Politische Entscheidungsträger sind Impulsivtäter. Wenn man also die Hypothese hat, dass es eine Anweisung aus einem oder mehreren Innenministerien der Länder an die Polizeibehörden gibt, bestimmte Straftaten nicht mehr oder nicht vollständig zu erfassen, dann kann man davon ausgehen, dass der Effekt dieser Anweisung sich im Vergleich zweier aufeinanderfolgender Jahre zeigt, nicht jedoch im Vergleich dreier aufeinanderfolgender Jahre. Deshalb vergleichen wir generell die Jahre 2017, 2016 und 2015. In der folgenden Tabelle sind für die Großgruppen der Delikte die Veränderungen der Häufigkeit erfasster Straftaten angegeben, immer im Vergleich zum Jahr 2017.
Straftatengruppe2017 zu 20162017 zu 2015
Straftaten gegen das Leben-15+236
Straftaten gegen sex. Selbstbestimmung+8.646+9.966
Roheitsdelikte-21.794+28.682
Einfacher Diebstahl-134.059-228.533
schwerer Diebstahl-119.721-198.167
Vermögens-/Fälschungsdelikte+8913-50,417
Straftaten gegen Nebengesetze-279.361-168.304
Wie sich zeigt, gibt es einen Zuwachs bei allen Formen von Gewaltdelikten im Vergleich der Jahre 2017 und 2015, aber einen Rückgang bei fast allen Formen von Gewaltdelikten im Vergleich der Jahre 2017 und 2016. Ein Rückgang von Kriminalität stellt sich also nur dann ein, wenn man den Vergleich z.B. im Hinblick auf Mord oder schwere Körperverletzung auf die Jahre 2017 und 2016 beschränkt. Vergleicht man 2017 mit 2015, dann ergibt sich eine Steigerung.
Ein Rückgang der Kriminalität findet sich für 2015 und 2016 im Vergleich zu 2017 im Hinblick auf Diebstahlsdelikte, einfache wie schwere (also unter Einsatz von Waffen oder Hilfsmitteln). Beide Delikte zeichnen sich dadurch aus, dass die Aufklärungsquote sehr gering ist (ca. 50% der einfachen und rund ein Drittel der schwerer Diebstähle werden aufgeklärt). Geringe Aufklärungsquoten wirken sich insofern auf die Anzeigebereitschaft aus als Anzeigeerstatter die Kosten, die ihnen durch die Anzeige entstehen durch den Nutzen, der ihnen durch die Anzeige zuteil wird, gewichten müssen. Daher werden z.B. Supermärkte, deren Waren versichert sind, eher auf Anzeigen verzichten, wenn sie wissen, dass die Verfolgung eines Ladendiebstahls durch die Polizei nicht über die Aufnahme der Meldung hinausgeht bzw. bestimmte Tätergruppen nur sehr lax verfolgt werden. Tatsächlich ist der Anteil der erfassten Ladendiebstähle von 452.900 im Jahr 1990 über 369.465 im Jahr 2015 fast kontinuierlich auf 355.972 (2016) und 332.384 (2017) zurückgegangen. Man sieht an diesem Beispiel, dass viele Faktoren die Zahl der Straftaten, die der Polizei zur Kenntnis kommen und von der Polizei erfasst werden, beeinflussen.
Diese Unterschiede als solche sind KEIN Indiz dafür, dass mit den Daten der PKS gemauschelt wurde. Ein solches Indiz findet sich jedoch, wenn man die sogenannten strafrechtlichen Nebengesetze betrachtet.
Im Vergleich der Jahre 2015, 2016 und 2017 ergibt sich auf der Ebene aller erfassten Straftaten ein Rückgang der erfassten Straftaten von 610.542 im Vergleich der Jahre 2017 und 2016 und von 568.665 im Vergleich der Jahre 2017 und 2015. Nun verbergen sich hinter dieser Gesamtzahl unterschiedliche Entwicklungen, z.B. ein Anstieg bei Rohheitsdelikten im Vergleich der Jahre 2017 und 2015 und ein Rückgang der Diebstahldelikte im Vergleich derselben beiden Jahre.
Was sich jedoch im Vergleich des Jahres 2017 mit den Jahren 2016 und 2015 augenfällig und jenseits der normalen Veränderung, wie man sie im Zeitverlauf erwarten kann, verändert hat, sind die erfassten Straftaten im Bereich der strafrechtlichen Nebengesetze.Ein genauer Blick auf diese Nebengesetze, unter die u.a. Verstöße gegen das Asylverfahrens- bzw. Aufenthaltsgesetz fallen, wie z.B. die unerlaubte Einreise oder illegaler Aufenthalt, zeigt einen erheblichen Einbruch bei Straftaten gegen das Asylverfahrens- bzw. Aufenthaltsgesetz. Die Reduktion für die Jahre 2017 und 2016 beträgt 307.863 erfasste Straftaten, für den Vergleich der Jahre 2017 und 2015 ergeben sich 222.893 weniger erfasste Straftaten, d.h. der Rückgang erklärt jeweils 50,4% (2017 im Vergleich zu 2016) bzw. 39,2% der Veränderungen in der Höhe der erfassten Kriminalität.
Das ist ungewöhnlich, vor allem wenn man bedenkt, dass die Anzahl der Personen, die potentiell einen Verstoß gegen das Asylverfahrens- oder Aufenhaltsgesetz begehen können im Vergleich der Jahre 2017 und 2016 um 585.000 bzw. im Vergleich der Jahre 2017 und 2015 um 1.516.000 Personen angestiegen ist. Es wäre ein kriminologisches Wunder, wenn mehr Personen, weniger Straftaten begehen. Um die Daten in Relation zu stellen: Im Vergleich zum Jahr 2015 hat sich die Anzahl der Ausländer (nach dem Ausländerzentralregister) 2017 um 16,6% erhöht, im Vergleich der Jahre 2016 und 2017 um 5,8%. Gleichzeitig ist die erfasste Kriminalität im Bereich von Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz um 55,3% im Vergleich der Jahre 2017 und 2015 und um 63,1% im Vergleich der Jahre 2017 und 2016 zurückgegangen. Wenn dem so wäre, wäre es ein deutsches Integrationswunder. Aber es steht zu befürchten, dass dem nicht so ist. Dass die Polizeiliche Kriminalstatistik vielmehr geschönt wurde, durch eine entsprechende Anweisung, Verstöße gegen Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetz nicht mehr oder nur noch auszugsweise zu erfassen.
Die Fälschung amtlicher Dokumente ist übrigens strafbar, jedenfalls dann, wenn sie der Polizei angezeigt und von der Polizei auch verfolgt wird.
https://sciencefiles.org/2018/06/20/mit-der-polizeilichen-kriminalstatistik-wird-gemauschelt-trump-hat-recht/

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