Von der Urteilsverkündung und dem `Strafmass´ berichtet Mike Samuel Delberg, Mitglied des Gemeindeparlaments der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, auf Facebook:
DAS URTEIL
Schuldig der gefährlichen Körperverletzung und Beleidigung!
‼️ ABER: DAS WORT ANTISEMITISMUS IST IN DER URTEILSBEGRÜNDUNG NICHT GEFALLEN!
Der Angeklagte wird zu 4 Wochen Dauerarrest verurteilt, der in Form der Untersuchungshaft als bereits verbüßt angesehen werden. Der Täter wird einem Jahr Betreuungshilfe unterstellt und soll an einer Führung im Haus der Wannsee-Konferenz teilnehmen.
Eine Entschädigung für die zwei Wochen Untersuchungshaft, die das Strafmaß überschreiten, wird es nicht geben.
URTEILSBEGRÜNDUNG:
Die Version des Angeklagten ist unglaubwürdig. Einer, der als Jude identifizierbar ist wird angegriffen und geschlagen. Wenn das Erwachsenenstrafrecht angewandt worden wäre, wäre der Angeklagte (laut Richter) zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Richter: Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte unsere Staatsräson gegenüber dem jüdischen Staat verstanden hat.
‼️ MEINE MEINUNG:
DAS ERHOFFTE ZEICHEN WURDE NICHT GESETZT! Staatsräson? Hier geht es nicht um Israel, sondern um Judenhass in Deutschland!
Am Ende geht leider nur dieses Zeichen nach Außen: Ein Monat Hausarrest, eine Museums-Führung und ein staatlich finanzierter Life-Coach für eine gefährliche Körperverletzung und antisemitische Beleidigung!
https://haolam.de/artikel_34218.html
No comments:
Post a Comment