Saturday, June 30, 2018

In Deutschland dem Fluchtgrund zum Opfer gefallen und der Justiz

Tatort Landesaufnahmebehörde Braunschweig. Ein 24-jähriger Asylbewerber aus Somalia vergewaltigt im November 2016 eine 25-jährige Serbin, die er vom Flur der Einrichtung weg in sein Zimmer zerrte. Das Braunschweiger Amtsgericht verurteilte ihn am Donnerstag zu zwei Jahren auf Bewährung. Der Somalier ist wieder auf freiem Fuß. Soweit die Nachricht. Aber die Braunschweiger Zeitung wollte es dieses Mal offensichtlich nicht dabei belassen, berichtete ausführlich die Hintergrunde, erzählte etwas über Opfer und Täter und über dieses skandalöse Urteil.
Die Tat wurde überhaupt erst bekannt, weil das Opfer nach der Vergewaltigung eine Abtreibung vornehmen musste. Ein ausführliches Glaubwürdigkeitsgutachten bestätigte den geschilderten Tathergang, als der Afrikaner die Serbin in sein Zimmer zerrte, die Vorhänge zuzog, das Zimmer abschloss und sie trotz verbaler und physischer Gegenwehr vergewaltigte. Der Täter ist geständig. Aber er ist vor allem deshalb geständig, weil ihm als Gegenleistung die Bewährung versprochen wurde. Und das war für das Gericht gar nicht so einfach rechtlich zu bewerkstelligen: Offensichtlich nur mit juristischen Winkelzügen wurde es überhaupt möglich, das Strafmaß auf zwei Jahre zu begrenzen – denn hier liegt der maximale überhaupt „bewährungsfähige“ Zeitraum.
Die Bewährung soll zustande gekommen sein, um dem Opfer die Aussage zu ersparen. Aber wem hat man da eine Bewährungsstrafe ermöglicht? Der Somalier ist bereits elffach straffällig geworden, unter anderem wegen „Körperverletzung, Trunkenheit im Straßenverkehr, mehrfachem Diebstahl und Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – für die Straftaten gab es bisher lediglich Geldstrafen und Tagessätze.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/in-deutschland-dem-fluchtgrund-zum-opfer-gefallen-und-der-justiz/

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