Eine Kölner Zeitung berichtete, dass die Kinder des erschlagenen vierzigjährigen Familienvaters zeitweilig im Gericht anwesend waren, als Recht gesprochen werden sollte über den geständigen neunzehnjährigen Ahmet R. Die Kinder des Ermordeten sind neun und dreizehn Jahre alt. Ihr Vater wurde in der Innenstadt von Bergisch-Gladbach zu Boden geschlagen, wohl, weil er keine Zigaretten abgeben wollte. Er starb an den Folgen eines Aufschlags mit dem Kopf auf dem Pflaster. Schädelbruch.
Die Freunde des Täters sollen diesen unmittelbar nach der Tat noch gefeiert haben. Dafür, das er sich gegenüber einem Deutschen Respekt verschafft hätte.
Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) verurteilte den Täter nun vor der 4. Großen Strafkammer in Köln zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und ein paar Sozialstunden. Die Richterin eröffnete laut Kölner Express ihre Erklärung zum Urteil folgendermaßen: Der Tod eines Menschen sei endgültig und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern.Eine merkwürdige Feststellung. Denn wer könnt das ernsthaft bezweifeln und was soll das anderes sein, als eine Art Fürsprache für den Täter? Aber so eine Fürsprache ist nicht erste Aufgabe des Gerichtes. Was das Gericht allerdings in aller Exaktheit auszuformulieren bereit war, war die Tat selbst: Es wäre kein Mord, kein Todschlag, sondern eine Körperverletzung mit Todesfolge gewesen. An solchen Feinheiten entscheidet sich das Strafmaß. Wäre im Erwachsenenstrafrecht auf Totschlag erkannt worden, der in § 212 StGB enthalten ist, wäre eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren anzuwenden gewesen – in besonders schweren Fällen hätte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt werden können.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/richterin-gnadenvoll-bewaehrungsstrafe-fuer-koerperverletzung-mit-todesfolge/
No comments:
Post a Comment