Wednesday, January 09, 2019

Zittau: Strafanzeige gegen belehrungsresistenten Syrer

Am Mittwoch, den 9. Januar 2019, kontrollierten Beamte des Bundespolizeirevier Zittau gegen 00:25 Uhr auf der B 178n einen deutschen PKW. Als Insassen wurden zwei Syrer und ein Iraker festgestellt, welche auf dem Weg nach Polen waren. Die Sache hatte allerdings einen Haken. Ein 23-jähriger syrischer Asylbewerber hätte zwar nach Polen ausreisen, aber nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen, da ihm die dafür notwendigen Dokumente fehlten. Dies teilten ihm die Beamten während der Kontrolle auch mit und er wurde darüber belehrt, dass wenn er jetzt nach Polen aus- und im Anschluss wieder nach Deutschland einreist eine Straftat begeht. Scheinbar kam diese Belehrung nicht bei ihm an und er reiste im Anschluss an die Kontrolle gemeinsam mit den beiden Anderen sofort nach Polen aus. Und es kam, wie es kommen musste. Die gleiche Streife stellte das Fahrzeug mit dem 23-jährigen Syrer als Insassen um 04:50 Uhr bei der Einreise aus Polen erneut auf der B 178n fest und er konnte die erforderlichen Einreisedokumnete nicht vorweisen. Dies stellt eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz dar und die Bundespolizei leitet gegen den Syrer ein Ermittlungsverfahren ein.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74161/4161029

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