Vergangene Woche wurde vor dem Bezirksgericht Frauenfeld im schweizerischen Kanton Thurgau eine ganz besonders abscheuliche Tat verhandelt: Nach dem gemeinsamen Konsum von Rauschmitteln hätten zwei angeblich 19 und 23 Jahre alte Schwarzafrikaner eine 44-jährige Frau insgesamt sechsmal zum Geschlechtsverkehr gezwungen.
Die Tat erfolgte gemäß der Staatsanwaltschaft im Zimmer der Flüchtlinge in einer Wohngemeinschaft. Sie wäre gegen ihren Willen entkleidet und abwechselnd vergewaltigt worden.Aus Angst und Verzweiflung urinierte das Opfer ins Bett, erst dann hätten die Männer von der Frau abgelassen. Die mutmaßlichen Täter bestreiten den Sachverhalt. Es hätte sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt. Für die Version des Opfers spricht, dass sich die beiden Afrikaner in Einvernahmen mehrfach selbst widersprochen hätten und immer neue Abläufe des Vorfalls erfanden. Die Staatsanwaltschaft beantragte Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und zwei Monaten mit anschließendem Landesverweis.Der ältere Beschuldigte soll bereits Mitte Dezember 2017 einen 18-jährigen sexuell genötigt haben. Die Vergewaltigung misslang damals, der Vorfall wurde mittels DNA-Spuren behördlich nachgewiesen. Dass nicht bereits damals ein Landesverweis ausgesprochen werden konnte zeigt für viele Experten auf, dass die Schweiz mit denselben strukturellen Problemen konfrontiert ist, wie der Rest Europas. Die mutmaßlichen Täter (für die die Unschuldsvermutung gilt) befinden sich in Haft.Dort attackieren sie laut mehreren Berichten regelmäßig Wärter, welche sie zufällig auswählen, schlagen Fenster ein oder legen Feuer. Der Prozess wird am 22. Mai vor dem Bezirksgericht Frauenfeld fortgesetzt.
https://www.wochenblick.at/schweiz-vergewaltigten-afrikanische-fluechtlinge-schweizerin-44-sechsmal/
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