Auch die bekannte Top-Anwältin Astrid Wagner, die den Afghanen vor Gericht vertreten wird, war unter den Zusehern. „In einem Rechtsstaat gilt selbstverständlich auch für Menschen, denen fürchterliche Taten vorgeworfen werden, die Unschuldsvermutung“, stellt sie nun fest.
Die Anwältin betont, dass man noch nicht wissen könne, ob bei Jamal Ali A. nicht eine schwerwiegende Geisteskrankheit zu Tatzeitpunkt vorgelegen hätte. Das soll die renommierte Gutachterin Adelheid Kastner in den nächsten Wochen überprüfen.
„Sollte sich herausstellen, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, ist er auch nicht schuldfähig und kann nur in eine Anstalt eingewiesen werden“, erklärt Wagner, die auch sogleich eine Drohung aussprach: „Wir werden eine Medienrechtsklage wegen Verletzung der Unschuldsvermutung einbringen und ich prüfe auch die strafrechtliche Komponente, da hier auch eine große Verleumdung vorliegen kann.“
Ein zu diesem Thema entstandenes „Wut-Video“ des Medienfachmanns und Leiter des „Wochenblick-Clubs“ Stefan Magnet, verbreitet sich seit Montagmorgen wie ein Lauffeuer im Netz.
Jamal Ali A. wird vorgeworfen, den Rot-Kreuz-Helfer David N. (32) und den Landwirt Franz G. getötet zu haben. Der Afghane flüchtete daraufhin mit dem Auto von G., konnte aber in Linz von der Polizei gestellt werden. Er sitzt in U-Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
https://www.wochenblick.at/toedliche-messer-attacken-star-anwaeltin-kaempft-fuer-rechte-des-afghanen/
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