Der 21 Jahre alte Mitbürger Mustafa G. hat in Bielefeld eine 92 Jahre alte Frau, die deutlich sichtbar vor ihm die Straße überquerte, einfach so totgefahren. Mustafa telefoniert nämlich gern beim Autofahren. Und Mustafa hat auch schon mal Fahrerflucht begangen. Mustafa ist laut Gutachten eindeutig der fahrlässigen Tötung eines Menschen schuldig. Das Gericht hatte deshalb alle Mühe, den Mitbürger Mustafa nicht schwer zu bestrafen - es gab dennoch den Migrantenbonus, in einem Zeitungsbetricht heißt es wörtlich: "Unter Anwendung einer speziellen Vorschrift des Jugendrechts befand das Gericht Mustafa G. der angeklagten Delikte für schuldig, setzte aber die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung aus." (Quelle: NW.new.de 11. September 2009). Aha, eine "spezielle Vorschrift". Stellen Sie sich nun einmal vor, ein 21 Jahre alter Deutscher namens Martin hätte eine 92 Jahre alte Türkin einfach so mit dem Mobiltelefon am Ohr auf der Straße überfahren. Ob unser lieber Martin trotz zuvor schon verübter Fahrerflucht in einem anderen Fall auch dieses Mal wieder unter Anwendung einer "speziellen Vorschrift" eine Bewährungsstrafe bekommen hätte? In Deutschland gibt es offenkundig keine Rechtsgleichheit mehr. Und Urteile werden zwar noch im Namen des Volkes, aber immer öfter ohne dessen Rückendeckung gesprochen...
akte-islam.de
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