Wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz muss sich ab Freitag ein deutsch-iranischer Geschäftsmann vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Die Generalbundesanwaltschaft wirft dem 49-jährigen Frankfurter vor, die Entwicklung von Atomwaffen durch den Verkauf zweier Spezialkameras gefördert zu haben
Die zwei Kameras im Wert von jeweils mehr als 100 000 Euro sollen bei der Entwicklung von Atomwaffen erforderlich sein, um den Zündvorgang bei der Kettenreaktion zu dokumentieren. Allerdings ist strittig, inwieweit deren Einsatz für militärische Zwecke nachweisbar ist.
Das ursprünglich mit der Anklage beauftragte Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Verhandlung wegen nicht ausreichenden Tatverdachts abgelehnt. Es sei unklar, ob der Iran zum fraglichen Zeitpunkt überhaupt Atomwaffen entwickelt habe. Nach der Beschwerde der Generalbundesanwaltschaft ließ der Bundesgerichtshof die Klage vor dem Frankfurter Landgericht zu. Zur Klärung der Frage, ob der Handelsvertreter die Kameras für militärische Zwecke vermittelt hat, sind zunächst sechs Verhandlungstermine vor der 2. Strafkammer angesetzt.
(ddp)
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