Fatal aber, wenn die eigentlich als wertkonservativ geltende „Welt“ unter der Überschrift „Stoppt die Hysterie um die Scharia-Polizei!“ behauptet, die „Rhetorik deutscher Politiker“ stoße neben Extremisten auch moderate Muslime vor den Kopf. Nicht nur moralisch oder weltanschaulich ist das ein neuer Tiefpunkt politisch-korrekten Journalismus’, sondern auch intellektuell. Soll man jetzt Extremisten nicht vor den Kopf stoßen, oder soll man sie beliebig handeln lassen, damit man den moderaten Muslimen nicht selbiges antut? In dem Text eines gewissen Till-R. Stoldt wird dann weiter verharmlost was (nicht) verharmlost werden kann. So hätten elf kleine Jungs „grinsend“ ihre Spielchen getrieben, „clever kommuniziert“ und wären dabei „immer höflich“ geblieben.
Als wie höflich man es wohl empfindet, wenn einem nachts elf bärtige und uniformierte Proletentypen umringen und zur moralischen Umkehr auffordern? Doch die Übeltäter sind für Till-R. Ganz andere, nämlich deutsche Politiker, die in „Fernsehstatements einige Jahre bundesdeutscher Integrationspolitik karikierten“. Der Mann setzt Integrationspolitik mit der Legalisierung rechtsbrechender Propaganda gleich. Schließlich gehöre zum islamischen Recht auch das Vertrauen auf Gott, gütig gegen Eltern zu sein, zu beten und zu fasten. Bei dem zuhause möchte ich nicht zu Besuch sein. Final gelingt dem Autor noch der hanebüchene Umkehrschluss, dass, wenn man die deutschen Politiker ernst nähme, in Deutschland der Glaube an Gott oder die Barmherzigkeit gegenüber den Eltern verboten wäre.?!
Das ist mehr als Schund-Journalismus, das ist Unterstützung von Extremismus, egal in welchem Stadium sich diese Variante des Extremismus noch befindet. Und wenn in einer Zwischenüberschrift behauptet wird, deutsche Regierungsmitglieder träfen „Aussagen wie in einer Gesinnungsdiktatur sowjetischen Formats”, stellt sich die Frage, ob solche ehrenrührigen Aussagen noch durch die Pressefreiheit gedeckt sind.
So jedenfalls beginnt es, und es endet damit, wie vor gut einem Jahr in Großbritannien geschehen, dass ein muslimischer Vergewaltiger vom Gericht laufengelassen wird, weil er sich aufgrund seines kulturellen Hintergrundes gar keiner Schuld habe bewusst sein können. Der Moslem, der ein 13-jähriges Mädchen vergewaltigt hatte, konnte dem Richter klarmachen, ihm sei in einer Koranschule gelehrt worden, dass Frauen wertlos seien. Der 18-Jährige ergänzte, er habe aufgrund seiner islamischen Erziehung nicht gewusst, dass die Vergewaltigung nach britischem Recht illegal war. Selbstverständlich – man glaubt einfach nicht, es dem Richter sagen zu müssen – ist eine Vergewaltigung selbst nach islamischen Recht in der Regel nicht die Regel. Was sich hier aber zeigt, ist die Unsicherheit der etablierten Kultur, mit der einwandernden neuen Kultur umzugehen.
Der Islamkritiker und Blogger Daniel Greenfield ergänzte seinen Artikel zu dem Thema mit den Worten: „Doch wehe denen, die einen Schweinekopf vor einer Moschee abladen und später behaupten, sie hätten nicht gewusst, dass dies illegal sei… Es gibt zweierlei Gesetze. Eines für Muslime und ein anderes für eingeborene Briten.“
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