Am 18. Juli betete der Imam Sheikh Abu Bilal Ismail in
der Neuköllner Al-Nur-Moschee (Haberstraße 3). “Allah, zerstöre die
zionistischen Juden, zähle und töte sie bis zum letzten Mann (…)”, rief
er in die Runde der Gläubigen.
Das Video der Predigt wurde ins Netz gestellt. Daraufhin
erstatteten viele Politiker Strafanzeige, unter ihnen Burkard Dregger
(CDU), Erol Özkaraca (SPD) und Hakan Tas (Linke).
Das ist drei Monate her. Immer wieder wollte ich wissen,
ob gegen Sheikh Abu Bilal Ismail ermittelt wird. Wann ist mit einer
Anklage zu rechnen? Ich bekam wochenlang keine Antwort. Nun endlich
teilte mir der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, mit:
“Wir haben (…) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Volksverhetzung eingeleitet.” 15 Anzeigen seien “in dieser Sache”
eingegangen.
Der Abgeordnete Dregger, der für seine Strafanzeige noch
nicht einmal eine Eingangsbestätigung erhalten hatte, fragte den
Polizeipräsidenten Klaus Kandt schriftlich an, ob denn seine
Strafanzeige zur Kenntnis genommen wurde. Kandt bestätigte am
15. Oktober: “Ihr Schreiben wurde an den zuständigen Staatsanwalt
weitergeleitet.”
Was tat nun der “zuständige Staatsanwalt” die letzten
drei Monaten über? In einer Berliner Moschee wurde für den Mord an den
Juden gebetet. Was gibt es da so lange zu ermitteln? Welche Beweise
fehlen für eine Anklageerhebung?
Von eingeweihten Fachleuten erfuhr ich, dass die
Juristen über dem Problem grübeln, ob sich Sheikh Abu Bilal Ismail
überhaupt der Volksverhetzung schuldig gemacht haben könnte. Schließlich
habe er “Allah” zum Töten aufgefordert und keine konkreten Mordbefehle
gegeben. Außerdem habe er möglicherweise “nur” für den Tod der
“zionistischen Juden” im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg und nicht aller
Juden gebetet.
Ja, bestätigte mir auch die Staatsanwaltschaft,
“insbesondere der genaue und im Einzelnen streitige Wortlaut der
Äußerungen des Beschuldigten ist Gegenstand des Ermittlungsverfahrens”.
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