Spoiler: Beides schließt sich aus, weil das Kopftuch für klare Geschlechtertrennung steht und dies mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, da Frau und Mann vor dem Gesetz gleichgestellt sind. Das Kopftuch und ihre Trägerin aber sehen das anders und sieht für Mann und Frau fixe (und unveränderbare) Rollen vor, die die persönliche Freiheit des Einzelnen stark einschränken, oder gänzlich außer Kraft setzen, sofern dies als unislamisch deklariert wurde.
Wie soll also eine Person, die sich aus Überzeugung außerhalb des Grundgesetzes sieht, das Grundgesetz vertreten können? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit.
Merkt euch dieses Argument, es ist nämlich das derzeit Beste.
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