Friday, June 19, 2015

Islamisten im Thurgau? Hassprediger-DVD in Frauenfelder Briefkästen

Von der Strasse in den Dschihad: Bevor der Arboner Dschihadist A.* (21) 2014 nach Syrien gereist ist, engagierte er sich in der Schweiz für die Koran-Verteilaktion «Lies!» und versuchte, Nicht-Muslime und Ungläubige «auf den richtigen Weg» zu bringen (Blick.ch berichtete).
Jetzt wurde im Thurgau offenbar eine neue Bekehrungs-Welle losgetreten – und dafür muss man noch nicht mal selber im Koran lesen. Wie die «Thurgauer Zeitung» heute schreibt, wurde die DVD «Islam – Der wahre Weg» in den vergangenen Tagen «in mehrere Briefkästen in Frauenfeld» gelegt. Wer dahinter steckt, ist unklar.
Auf der verteilten DVD steht ein Link zur Seite von «Die wahre Religion», hinter der Ibrahim Abou Nagie steckt. Der Salafist hat vor gut drei Jahren «Lies!» ins Leben gerufen. Er war schon öfters im Visier der Strafverfolgungsbehörden – unter anderem wegen Anstiftung zu Mord.
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Was gibts auf der DVD zu sehen? In vier verschiedenen Vortragsvideos erläutert der deutsche Salafist Marcel Krass die Grundlagen seiner ultrakonservativ gelebten Religion.
Krass, der als treuer Begleiter des deutschen Hasspredigers Pierre Vogel gilt, spricht sonst vor allem auf Youtube – auch die Vorträge auf der DVD stammen von dort. Seine Worte haben gemäss «Weltwoche» auch bei der Radikalisierung des Winterthurers Hajan eine Rolle gespielt. Der Kurde soll Anfang Jahr in Kobane ums Leben gekommen sein.
Wie gefährlich ist Krass? Im Nachlass eines der Todespiloten vom 11. September wurde seine Telefonnummer gefunden. Der Prediger sagt, es habe sich nur um eine Bekanntschaft unter Moslems gehandelt – das Verfahren wurde fallengelassen.
In den Videos gibt er sich allerdings harmlos, spricht über den missverstandenen Islam. «Solange die Inhalte nicht extremistisch, rassistisch oder gewaltverherrlichend sind, ist das Verteilen der DVD gesetzlich nicht verboten», sagt der Thurgauer Kapo-Sprecher Matthias Graf auf Anfrage von Blick.ch. Würde aber zum Beispiel zu Gewalt gegen Christen aufgerufen, wäre das strafrechtlich relevant.
 blick.ch

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