Die Bundesanwaltschaft hat gestern (23. September 2016) aufgrund
eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18.
Mai 2016
den 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen Anil O.
bei
seiner Rückkehr aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland am
Flughafen Düsseldorf durch Beamte der Bundespolizei und des
Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen wegen des dringenden Verdachts
der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Islamischer Staat" (IS) festnehmen lassen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
Nr. 2, § 129b Abs. 1 StGB).
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen Folgendes vorgeworfen:
Im
August 2015 reiste der Beschuldigte von Deutschland über die Türkei
nach Syrien. Dort angekommen schloss er sich dem IS an und wurde in
einem Ausbildungslager im Umgang mit Waffen unterwiesen. Anschließend
erhielt er mindestens ein Schnellfeuergewehr "Kalaschnikow" und mehrere
Handgranaten. Hiermit hielt er sich für den bewaffneten Kampf bereit.
Zudem forderte er weitere Personen in Deutschland auf, ebenfalls in das
Gebiet des sogenannten "Islamischen Staates" zu reisen und dort
dauerhaft zu leben.
Ende Dezember 2015 entschloss sich der Beschuldigte aus Syrien auszureisen und gelangte Mitte Januar 2016 in die Türkei.
Der
Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der
Untersuchungshaft angeordnet hat.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3438887
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