Am 27.09.2016 klickten bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul die Handschellen.
Die Bundespolizei vollstreckte gegen einen 46-jährigen türkischen Staatsangehörigen einen aus dem Jahr 2012 stammenden Haftbefehl.
Der Betroffene, 2011 wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, wurde nach Teilverbüßung in sein Heimatland abgeschoben. Der Haftbefehl über die Restfreiheitsstrafe behielt dabei jedoch seine Gültigkeit.
Deshalb erfolgte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Überstellung in die Justizvollzugsanstalt Hannover zur Verbüßung von -131- Tagen Restfreiheitsstrafe.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/74149/3441426
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