Am Samstag kam es gegen 17:30 Uhr in der Rostocker Innenstadt zu einer Schlägerei zwischen mehreren Jugendlichen, bei der zwei Jugendliche deutscher Nationalität und ein iranischer Jugendlicher leicht verletzt wurden.
Nach gegenwärtigen Erkenntnissen schubste zunächst in den Wallanlagen ein unbekannter Täter einen 15-jährigen Jugendlichen, um eine Prügelei zu provozieren. Das Opfer flüchtete in Richtung des Kröpeliner Tor Centers. Ihm folgte plötzlich eine Gruppe von etwa fünfzehn Jugendlichen mit augenscheinlichem Migrationshintergrund. Ein ebenfalls unbekannter Täter schlug hierbei mit einem Gürtel in Richtung des geschädigten Jugendlichen, der durch den Schlag mit der Schnalle auf den Kopf eine leichte Verletzung erlitt.
In der weiteren Folge kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen Jugendlicher. Während mehrere deutsche und ein iranischer Jugendlicher dem ersten Geschädigten zu Hilfe eilten, griffen weitere Jugendliche mit offenkundigem Migrationshintergrund die Helfer mit Schlägen und Tritten an. Ein Jugendlicher erlitt hierbei Nasenbluten und Schürfwunden am Bauch. Ein unbekannter Täter zog während der Schlägerei ein Messer und verletzte einen iranischen Jugendlichen an der linken Wange. Er erlitt eine fünf Zentimeter lange oberflächliche Schnittverletzung.
Erst mit Eintreffen der sofort eingesetzten Polizeibeamten aller Rostocker Dienststellen flüchteten die beteiligten Jugendlichen in verschiedene Richtungen. Ebenfalls alarmierte Rettungskräfte der Hansestadt Rostock versorgten die drei verletzten Jugendlichen. Lediglich ein Jugendlicher begab sich mit seiner leichten Kopfverletzung in ärztliche Behandlung.
Die Rostocker Kriminalpolizei hat umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Neben den drei geschädigten Personen konnten zwanzig Zeugen festgestellt und befragt werden. Hierbei machten die Befragten sehr unterschiedliche Angaben zur Anzahl der beteiligten Personen. Überdies äußerten auch einige Zeugen, dass zumindest ein unbekannter Täter einen Schlagstock während der Auseinandersetzung mitführte. Ob dieser Täter die Waffe gegen andere Personen einsetzte, ist nun auch Bestandteil der weiteren Ermittlungen.
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