Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Izmir/ Türkei wurde ein 51-Jähriger festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf zur Festnahme aufgrund eines internationalen Untersuchungshaftbefehls ausgeschrieben ist. Dem Mann wird vorgeworfen im November 2016 mit einer Schusswaffe eine gefährliche Körperverletzung in einem Düsseldorfer Restaurant begangen zu haben. Dabei soll der türkische Staatsangehörige eine andere Person mit einer 9mm-Waffe körperlich misshandelt haben, in dem er einem Restaurantbesucher aus kurzer Instanz mehrfach in die Beine schoss. Dabei erlitt der Geschädigte zwei Schusswunden in beiden Oberschenkeln. Grund dafür soll das Nicht-Verlassen des Restaurants durch den Geschädigten sein. Anschließend soll der Tatverdächtige vom Tatort geflüchtet sein. Des Weiteren wird dem 51-Jährigen vorgeworfen eine halbautomatisierte Waffe ohne Erlaubnis geführt zu haben. Die Höchstdauer der Freiheitsstrafe kann in diesem Fall bis zu zehn Jahr betragen. Der Mann wurde nach seiner Festnahme durch die Bundespolizei an das Amtsgericht Düsseldorf übergeben.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/4048095
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