Präsident des Verfassungsgerichtshofs für NRW nennt das Tragen des muslimischen Kopftuchs mit dem "Grundgesetz unvereinbar".
"Michael Bertrams, der Präsident des Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen , hat wieder einmal das Vorurteil gegen Juristen widerlegt,sie scheuten eine eindeutige Sprache. Der Oberrichter in Münster fordert nämlichklipp und klar, das Kopftuch an den Schulen zu verbieten. Nach seiner Meinungist es auch "verfassungsrechtlich unbedenklich" dort gleichzeitig christliche Symbole zu erlauben. Denn die NRW-Landesverfassung verpflichtet dazu,"die Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte"zu erziehen.Dies sei ein klares Bekenntnis zur abendländisch - christlichen Kultur.Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht (BVG) ausdrücklich dazuaufgefordert, landesspezifische und traditionelle Aspekte zu berücksichtigen.Bertrams geht sogar noch einen Schritt weiter und nennt das Kopftuch eine"Diskriminierung der Frau" und deshalb mit dem Grundgesetz unvereinbar.Nach seiner Auffassung hätte es schon deswegen kein Urteil des BVG geben müssen."
Quelle: DIE WELT, 18. Mai 2004
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