Tuesday, January 24, 2017

Festnahme zweier mutmaßlicher Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigungen "Islamischer Staat" (IS) und "Jabhat al-Nusra" (JaN)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (24. Januar 2017) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 2016 den 25-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Rachid B. und den 24-jährigen deutschen und marokkanischen Staatsangehörigen Khalid B. im Großraum Bonn durch Polizeibeamte des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Der Beschuldigte Rachid B. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied im Jahr 2013 nacheinander an den ausländischen terroristischen Vereinigungen "Jabhat al-Nusra" (JaN) und "Islamischer Staat" (IS) beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) und dabei gemeinschaftlich eine Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 und Abs. 3, § 25 Abs. 2 StGB) begangen sowie gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 KrWaffKontrG) verstoßen zu haben. Der Beschuldigte Khalid B. ist dringend verdächtig, sich zur Begehung eines Verbrechens, nämlich der Mitgliedschaft an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra", bereit erklärt (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) und sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB). In den Haftbefehlen wird den Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt: Rachid B. reiste im Februar 2013 über Ägypten und die Türkei nach Syrien. Dort angekommen schloss er sich der "Jabhat al-Nusra" (JaN) an. Konkret gehörte er einer in der Provinz Idlib stationierten Einheit an. Neben einem vierwöchigen Kampftraining erhielt er eine Schieß- und Waffenausbildung. Dazu bekam er ein Sturmgewehr nebst Munition ausgehändigt. Später übte er darüber hinaus den Umgang mit einem Granatwerfer. Im April 2013 setzte die Gruppe einen mutmaßlichen Spion fest und hielt ihn über eine Woche gefangen. Anfang Mai 2013 verließ Rachid B. die JaN und wechselte zum sogenannten Islamischen Staat (IS). Sein Sturmgewehr behielt er. Nach einem nochmaligen Schießtraining beteiligte er sich für die Terrororganisation an Kampfeinsätzen. Zudem übernahm er Wachdienste. Noch während seiner Zeit bei der JaN hielt Rachid B. telefonisch Kontakt zu seinem Bruder Khalid B., der beabsichtigte, sich ebenfalls der JaN anzuschließen. Rachid B. beriet seinen Bruder unter anderem hinsichtlich einer möglichen Reiseroute. Auf seine Vermittlung reiste Khalid B. schließlich Anfang Juli 2013 von Deutschland nach Syrien. Dort schloss er sich anders als noch zunächst geplant nicht der JaN, sondern ebenfalls dem IS an. Er erhielt eine militärische Grundausbildung und beteiligte sich wie sein Bruder Rachid jedenfalls bis Ende 2013 an Kampfeinsätzen. Die Beschuldigten werden heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3542950

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