Die Beschlagnahmung des vom inzwischen verbotenen islamistischen Verein "Multi-Kultur-Haus Ulm" genutzten Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude ist rechtmäßig. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in seiner am Mittwoch veröffentlichten Urteilsbegründung feststellt, hat der Kläger "sich den Eigentumsverlust selbst zuschreiben".
In den Vereinsräumen habe es umfangreiches Schriftgut mit radikal-islamistischem Inhalt gegeben. Der Kläger habe zudem selbst einen Prediger angestellt, dessen hetzerische Äußerungen mit zum Vereinsverbot durch das bayerische Innenministerium geführt hätten. Deshalb sei die Beschlagnahme und Einziehung der Immobilie im Wert von mehreren hunderttausend Euro "verhältnismäßig". Eine Revision gegen seine Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof nicht zugelassen.
(Az. 4 B 07.104)
(ddp)
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