Ausriss aus dem Mietvertrag
IN BERLIN GIBT ES JETZT DEN ERSTEN MIETVERTRAG MIT ISLAM-KLAUSEL!
Es geht um ein schickes Bürogebäude am Ernst-Reuter-Platz 2 in Berlin-Charlottenburg, 1962 vom Computerriesen IBM errichtet. Wer mit seiner Firma in das rund 6000 Quadratmeter große Gebäude ziehen will, muss vertraglich zusichern, sich bei den Geschäften im Sinne des Islam zu verhalten.
Heißt: kein Schweinefleisch, kein Alkohol, kein Glücksspiel, keine Versicherungen, keine Zinsgeschäfte.
In dem Gebäude in Berlin sind mehrere Etagen nicht belegt, eine große Immobilienfirma wirbt mit den freien Flächen im Schaufenster. BILD liegt der Vertrag vor, den das Makler-Unternehmen im Auftrag eines arabischen Investors den Interessenten für die Büroflächen vorhält.
Darin heißt es: „Der Mietgegenstand darf an einen Mieter, dessen Kerngeschäftstätigkeit eine der folgenden Tätigkeiten umfasst, weder vermietet noch untervermietet werden:
Glücksspiele ..., Prostitution, Verkauf, Produktion, Vertrieb oder Vermarktung von Alkohol oder Schweinefleisch, zinsbasiertes Bankgeschäft, Finanzgeschäfte oder Finanzdienstleistungen sowie Versicherungsgeschäft, mit Ausnahme von Versicherungen auf Gegenseitigkeit.“
Woher kommt diese Klausel?
Strenggläubige Muslime wie die Besitzer des Hauses wollen keine Geschäftsmodelle unterstützen, die nicht im Sinne des Islam sind. Ihre Bedingung: nur Mieter, die eine „Islam“-Klausel unterschreiben.
IST DAS RECHTLICH ZULÄSSSIG?
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