
Damit geht die Bürgerbewegung nach Meinung der Genfer Regierung zu weit. «In Absprache mit den Bundesbehörden ordnet Genf eine Änderung des Plakates an, damit dieses gesetzeskonform wird», schreibt der Regierungsrat in einem Communiqué. Die Urheber des Plakates seien bei der Bundesanwaltschaft und bei der Genfer Staatsanwaltschaft angezeigt worden.Die Nennung von Gaddafi stelle eine Verletzung von Artikel 296 des Strafgesetzbuches dar, der die Beleidigung ausländischer Staaten verbiete, hielt die Genfer Regierung fest. «Ohne Bezug zum Thema der Abstimmung vom 28. November schadet diese Attacke den höheren Interessen der Schweiz, unseres Kantons und der ausländischen Staatsangehörigen», heisst es weiter. MCG-Präsident Eric Stauffer beruft sich seinerseits auf die Meinungsäusserungsfreiheit. «Solange ich keinen Entscheid der Justiz erhalte, weiche ich kein Iota», sagt er.Wenn nötig werde er Rekurs einlegen und aufschiebende Wirkung verlangen, damit er die Plakate aufhängen könne. Das MCG hat 450 Plakate und 15´000 Flugblätter drucken lassen.
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