Saturday, March 03, 2012

Ismail Tipi, Landtagsabgeordneter in Hessen, hält den in NRW geplanten Islamunterricht an den Schulen für verfassungswidrig

Der CDU-Landtagsabgeordneter in Hessen, Ismail Tipi, hält wie der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) den in Nordrhein-Westfalen geplanten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht für verfassungswidrig. Das Gesetz ist im Düsseldorfer Landtag noch nicht verabschiedet, soll aber zum 1. August in Kraft treten. Mit der nichteinbeziehung von entsprechenden Religionsgemeinschaften verstoße man nach Ansicht Ismail Tipis und des hessischen Justizministers gegen Artikel 7 des Grundgesetzes.
Nach Artikel 7 des Grundgesetzes soll "Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes... der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt" werden. Das sei in NRW nicht der Fall, so Tipi. Das Land übernehme eine Sonderrolle ein, in dem es eine nicht existierende islamische Religionsgemeinschaft selbst immitiere und die Rolle als "Lenker des Islam" übernehme. Nach dem Grundgesetz darf und soll eine anerkannte Religionsgemeinschaft ihren Religionsunterricht in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Verfassung selbst gestalten und erteilen können. Ismail Tipi zufolge sei das nicht gegeben, zumal der Islam an sich vom Staat nicht anerkannt ist.
Tipi kritisiert dabei aber indirekt auch die islamischen Religionsgemeinschaften selbst, die bis heute keinen verbindlichen Ansprechpartner, gerade wegen der vereinsrechtlich unorganisierten Beschaffenheit, aufbieten könnten. Das hänge u.a. damit zusammen, dass zahlreiche Gemeinschaften kein ordentliches Mitgliederverzeichnis nachweisen würden. Obwohl von den muslimischen Gemeinden für einen islamischen Unterricht sehr großer Wert gelegt wird, bestehe immer noch eine differenzierte Ansicht unter den islamischen Religionsgemeinschaften, weshalb der Ansprechpartner gegenüber Ländern oder Bund noch immer nicht existiere, so Tipi.
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