Der heimliche Orientalismus Deutschlands,durchleuchtet von Fred Alan Medforth
Tuesday, June 09, 2015
Berlins Kotau vor dem Islamismus:Referendarin darf Kopftuch tragen
Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen Beamte im Dienst keine sichtbaren religiösen Symbole oder Kleidungsstücke tragen. Doch während der Ausbildung - beispielsweise bei Referendaren - können Ausnahmen, wie in dem aktuellen Fall von Betül Ulusoy, zugelassen werden. Das Bezirksamt von Berlin-Neukölln hat heute mitgeteilt, dass die muslimische Juristin Betül Ulusoy nun doch im Neuköllner Bezirksamt mit ihrem Kopftuch arbeiten darf. Nach einer rechtlichen Prüfung habe man sich entschieden, dass die Frau eine Referendarstelle im Rechtsamt Neukölln antreten könne. So genannte "hoheitliche Aufgaben mit Außenwirkung" dürfe sie hingegen nicht übernehmen, heißt es weiter. Die Juristin dankte ihren Unterstützern über den Kurznachrichtendienst twitter. Über die Entscheidung sprachen wir mit Franziska Giffey (SPD), der designierten Bezirksbürgermeisterin von Berlin-Neukölln.In den vergangenen Tagen sorgte der Fall für Wirbel, da der 26jährigen ein telefonisch zugesagter Referendariatsplatz beim Rechtsamt verweigert worden war, nachdem sie sich persönlich vorgestellt hatte. Das Bezirksamt widersprach dieser Darstellung des Falles und erklärte, dass das Amt bei dem Vorstellungsgespräch lediglich ankündigte, die Bewerbung wegen des Kopftuches speziell prüfen zu müssen.
Ber
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