Thursday, August 06, 2015

Sag das S-Wort nicht!

Doch muss man wirklich alles an die große Glocke hängen, was man über Kopftreter und andere Menschen mit gelegentlich etwas unkonformem Sozialverhalten weiß? Auf keinen Fall, verfügte das Institut für Sprach- und Sozialforschung der Universität Duisburg schon vor Jahren.
Das Institut hat zehn “Grundregeln” aufgestellt, um die “Aufladung des Mediendiskurses mit Rassismus” zu vermeiden. Diese Grundregeln, so wunderte sich sogar das ansonsten meist auf politische Korrektheit getrimmte Internetportal „Telepolis“, „laufen darauf hinaus, schlichtweg jeden Hinweis darauf, dass ein Täter Ausländer sein könnte, einfach wegzulassen.“ Konkret heißt das, so Telepolis: „Man soll jeden ‚nicht-deutschen Namen’ verschweigen. Man soll den ‚nicht-deutschen Namen’ eines Täters nicht durch einen anderen ‚nicht-deutschen Namen’ ersetzen. Man soll jeden Hinweis auf die Nationalität und/oder die Herkunft eines Täters vermeiden. Man soll keinerlei Hinweise auf die Hautfarbe und sonstige körperliche Merkmale von Tätern vermeiden. Man soll sich in der Berichterstattung auch jeden Hinweis darauf verkneifen, dass ein Täter gebrochen Deutsch spricht. Ja, man soll gar Wörter und Texte vermeiden, ‚die durch semantische Konnotationen negativ aufgeladen’ sind. Ausdrücklich nennen die Autoren den Begriff ‚Drogendealer’. Den solle man unbedingt vermeiden, weil er bereits eine ausländerfeindliche Konnotation enthalte. Dasselbe gilt für Ausdrücke wie ‚Mafia’ und gar ‚Organisierte Kriminalität’. Die soll man nicht benutzen, weil das die Ausländerfeindlichkeit fördern könnte.“
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