Doch muss man wirklich alles an die große Glocke hängen, was man über
Kopftreter und andere Menschen mit gelegentlich etwas unkonformem
Sozialverhalten weiß? Auf keinen Fall, verfügte das Institut für Sprach-
und Sozialforschung der Universität Duisburg schon vor Jahren.
Das Institut hat zehn “Grundregeln” aufgestellt, um die “Aufladung
des Mediendiskurses mit Rassismus” zu vermeiden. Diese Grundregeln, so
wunderte sich sogar das ansonsten meist auf politische Korrektheit
getrimmte Internetportal „Telepolis“, „laufen darauf hinaus, schlichtweg
jeden Hinweis darauf, dass ein Täter Ausländer sein könnte, einfach
wegzulassen.“ Konkret heißt das, so Telepolis: „Man soll jeden
‚nicht-deutschen Namen’ verschweigen. Man soll den ‚nicht-deutschen
Namen’ eines Täters nicht durch einen anderen ‚nicht-deutschen Namen’
ersetzen. Man soll jeden Hinweis auf die Nationalität und/oder die
Herkunft eines Täters vermeiden. Man soll keinerlei Hinweise auf die
Hautfarbe und sonstige körperliche Merkmale von Tätern vermeiden. Man
soll sich in der Berichterstattung auch jeden Hinweis darauf verkneifen,
dass ein Täter gebrochen Deutsch spricht. Ja, man soll gar Wörter und
Texte vermeiden, ‚die durch semantische Konnotationen negativ
aufgeladen’ sind. Ausdrücklich nennen die Autoren den Begriff
‚Drogendealer’. Den solle man unbedingt vermeiden, weil er bereits eine
ausländerfeindliche Konnotation enthalte. Dasselbe gilt für Ausdrücke
wie ‚Mafia’ und gar ‚Organisierte Kriminalität’. Die soll man nicht
benutzen, weil das die Ausländerfeindlichkeit fördern könnte.“
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