Saturday, March 25, 2017

Kölner Silvesternacht: NRW-Regierung streicht kritische Passagen aus Abschlussbericht

Nach über einem Jahr Arbeit hat der Untersuchungsausschuss Silvesternacht des Düsseldorfer Landtages am Donnerstag seinen Abschlussbericht verabschiedet. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr, erzielten die Obleute der fünf Landtagsparteien bis zum Schluss keine Einigkeit über die Bewertung der Ereignisse in der Kölner Silvesternacht 2015/2016. Am Kölner Hauptbahnhof waren damals Hunderte Frauen drangsaliert, ausgeraubt und sexuell belästigt worden. CDU und FDP sehen hinter dem mangelhaften Einsatz der Kölner Polizei auch ein Organisationsversagen von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD). Beim Ringen um die Formulierungen des rund 1000 Seiten starken Berichts setzten sich bei der Abstimmung der Schlussversion die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen gemeinsam mit den Piraten durch. CDU und FDP stimmten dagegen. Es ist davon auszugehen, dass sie ihre Bewertungen in zusätzlichen Passagen zum Ausdruck bringen werden. Der Abschlussbericht soll am 31. März veröffentlicht werden und wird in der letzten Plenarwoche dieser Legislaturperiode Anfang April im Landtag beraten. Im Textvorschlag des Ausschussvorsitzenden Peter Biesenbach (CDU) war laut „WAZ“ von einer massiven „Erschütterung des Vertrauens in die staatliche Handlungsfähigkeit und Gefahrenabwehr“ die Rede. Die gesamte Kritik am Umgang der Landesregierung mit der Situation sei mit Stimmenmehrheit von SPD und Grünen gestrichen worden. CDU-Obfrau Ina Scharrenbach kritisierte: „Durch den Untersuchungsausschuss zweifellos ermittelte Tatsachen werden schlicht verschwiegen, um den Innenminister aus der Schusslinie zu nehmen.“ Nach über einem Jahr harter Aufklärungsarbeit würden SPD und Grüne die Geschichte der Silvesternacht mit „Arroganz und Gleichgültigkeit“ umschreiben, sagte sie laut „WAZ“.
 http://www.focus.de/politik/deutschland/koelner-silvesternacht-nrw-regierung-streicht-kritische-passagen-aus-abschlussbericht_id_6828421.html

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